Verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel
Foto: ©iStock.com/Yuri
Barmenia wertet BU-Tarif auf: Verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel sort für besseren Übergang zwischen dem Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente.

Zum Februar 2018 hat die Barmenia die Versicherungsbedingungen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verbessert. Optional wird sie jetzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel angeboten. Mit dieser Optimierung setzt der Versicherer neue Maßstäbe.

Die Arbeitsunfähigkeit ist streng von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Ist der Versicherte arbeitsunfähig, muss er meist vorübergehend behandelt werden. Es ist zu diesem Zeitpunkt noch offen, ob er dauerhaft krank bleibt oder wieder gesund wird. Bei einer Berufsunfähigkeit werden dagegen dauerhafte Schäden vorausgesetzt, mindestens aber darf die Dauer der Behandlung nicht abzusehen sein. Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel spricht zum Beispiel, dass viele Versicherer mehrere Monate Zeit brauchen, um einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente zu prüfen und anzuerkennen. In der Zwischenzeit benötigt der Versicherte einen Ersatz für sein Einkommen. Die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist schneller durchgeführt, deshalb erhält der Versicherte auch früher eine Leistung. Mit der Arbeitsunfähigkeitsleistung wird also der Übergang zwischen dem Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente besser abgefedert.

Regelungen und Kosten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Nach den neuen Versicherungsbedingungen der Barmenia kann die AU-Klausel zusätzlich gewählt werden. Die Kosten dafür liegen zwischen zwei und zehn Prozent des Versicherungsbeitrags. Die versicherte Leistung entspricht der BU-Rente, außerdem wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Die maximale Leistungsdauer liegt bei 18 Monaten, die Leistung kann auch mehrfach beansprucht werden. Zwischen zwei Leistungen müssen drei Monate liegen, in denen der Versicherte nicht arbeitsunfähig war. Der Versicherungsfall ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von vier Monaten mit einer Prognose von zwei weiteren Monaten oder mit dem Nachweis für eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit definiert. Wird eine stufenweise Wiedereingliederung gewählt, wird diese nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit gewertet.

Nachweis Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Nachgewiesen wird die Arbeitsunfähigkeit durch eine Bescheinigung des Arztes. Die Barmenia hat sich dazu verpflichtet, innerhalb von einer Woche nach dem Zugang des Leistungsantrags eine Aussage zur Leistung zu treffen. Insgesamt bewerten Versicherungsexperten die neue Barmenia-BU als wegweisend in der Branche. Vor allem die Kombination aus beliebig häufiger Beanspruchung und der Beantragung der Leistung ohne eine gleichzeitige Beantragung der BU-Rente ist bisher in der Branche nicht zu finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel: Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Mehr zum Thema

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top