Ein wegweisendes Rechtsurteil wird in Kürze von Seiten des Oberlandesgerichts Celle erwartet. Unter dem Aktenzeichen 8 W 17/12 wird verhandelt, in welcher Höhe ein Krankenversicherer die Prämie des Basistarifs ansetzen darf, wenn der Versicherte seinen Beitragszahlungen im Normaltarif nicht mehr leisten kann.
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Zweck des Basistarifes in der PKV
Der Basistarif soll Versicherten eine Leistung entsprechend dem Niveau der gesetzlichen Kassen bieten. Im Gegenzug ist die Krankenversicherung berechtigt, eine Prämie zu verlangen, die dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. In der Regel kommen alle privaten Krankenversicherer diesem Recht nach, daraus ergibt sich für Versicherte im Basistarif ein hoher Beitrag bei niedrigen Leistungen. Allerdings ist die Krankenkasse keinesfalls verpflichtet, diese hohe Prämie für den Versicherungsschutz festzulegen, sie hat hier absolute Wahlfreiheit.
Umtarifierung in teuren Basistarif
Vor dem Oberlandesgericht Celle ist nun ein Verfahren anhängig, in dem ein Versicherter seine Beiträge nicht mehr zahlen konnte und deshalb in den Basistarif gestuft wurde – der mehr als doppelt so teuer war wie die Kosten des bisherigen Versicherungsschutzes. Das OLG Celle wird nun entscheiden, ob das Vorgehen des Versicherers berechtigt ist.
Bisher bewilligte das OLG dem Kunden eine Prozesskostenhilfe mit der Begründung, das Vorgehen des Versicherers entspreche nicht dem Ziel des Gesetzgebers, allen Kunden einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu bieten. Das Urteil dürfte mit Spannung erwartet werden, sollte es doch wegweisend für unzählige weitere Versicherte im Basistarif sein.
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