Urteil Strahlentherapie Private Krankenversicherung

Strahlentherapie Private Krankenversicherung
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Urteil Strahlentherapie Private Krankenversicherung: PKV-Versicherer muss Strahlentherapie zahlen.

Ein privater Krankenversicherer muss die Kosten einer IMRT-Strahlenbehandlung zahlen, wenn ein Patient an einem Karzinom leidet. Das geht aus drei Urteilen des Landgerichts Lüneburg hervor, die kürzlich veröffentlicht wurden. Gefällt wurden die Urteile bereits am 02. August 2018 (Az. 5 O 179/13, 5 O 238/14, 5 O 253/15).

Klage Strahlentherapie Private Krankenversicherung

Geklagt hatte ein Versicherter, der an Prostatakrebs erkrankt war. Der private Krankenversicherer hatte sich geweigert, die Kosten für die Strahlentherapie zu übernehmen. Die Richter folgten dieser Auffassung nicht. Sie argumentierten, dass die Behandlung als medizinische Notwendigkeit einzustufen war. Begründet wurde das damit, dass eine Bestrahlung nach dem IMRT-Verfahren für den Patienten weniger belastend ausfällt und mit weniger Nebenwirkungen verbunden ist als eine klassische Bestrahlung mit Drei-D-Strahlen. Vor diesem Hintergrund sei diese Form der Strahlenbehandlung als eine wissenschaftlich akzeptierte Methode zu betrachten. Sie sei insbesondere dazu geeignet, einen Patienten vollständig zu heilen oder seine Beschwerden mindestens nachhaltig zu lindern. Ein Sachverständiger hatte die Einschätzung der Richter zuvor bestätigt.

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Strahlentherapie Private Krankenversicherung: Urteil Rechtskräftig

Die Urteile sind in der Zwischenzeit rechtskräftig. Der Versicherer hatte zunächst Berufung gegen die Entscheidung der Richter eingelegt. Diese hat der allerdings kurzfristig zurückgenommen. Für die Versicherten heißt das, dass sie nunmehr Rechtssicherheit haben und davon ausgehen können, dass die seinerzeit angefallenen Kosten von dem Versicherer übernommen werden oder erstattet werden, sofern sie bereits von den Versicherten gezahlt wurden.

Generell dürfte das Urteil wegweisend für weitere Fälle sein. Privat Versicherte sahen sich in der Vergangenheit immer wieder mit Problemen konfrontiert, wenn es um die Erstattung von Kosten für Behandlungen geht, die über die medizinisch anerkannte Notwendigkeit hinausgingen. Häufig war in diesem Fall mit einer Ablehnung der Kostenübernahme zu rechnen. Besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen konnte das für viele Versicherte dazu führen, dass sie die Kosten selbst zahlen mussten. Mit dem vorliegenden Urteil wird bei der Krebstherapie wieder Rechtssicherheit geschaffen.

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