Urteil PKV Beitragserhöhung Klage

PKV Beitragserhöhung Klage
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PKV Beitragserhöhung Klage: PKV-Versicherte dürfen Beitragserhöhungen gerichtlich prüfen lassen. BGH entscheidet jedoch zur Unabhängigkeit von PKV-Treuhändern.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: PKV-Versicherte dürfen Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung zwar gerichtlich prüfen lassen. Doch die Unabhängigkeit der Treuhänder, die jede Erhöhung genehmigen müssen, steht außer Zweifel. Nach dem Urteil waren sowohl die AXA, die hier beklagt wurde, als auch der PKV-Verband offenbar erleichtert, sie sahen sich in ihrer Meinung voll bestätigt (Az. IV UR 255/17).

PKV Beitragserhöhung Klage: Fall wurde an Landgericht Potsdam zurückverwiesen

Nach Auffassung der Richter besteht kein Zusammenhang zwischen der Rechtmäßigkeit einer Beitragsanhebung und der Unabhängigkeit des Treuhänders. Allerdings sei es Sache der Zivilgerichte, bei einem Prozess die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung zu prüfen. Der vorliegende Fall wurde deshalb erneut an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen. Die Vorinstanz hat die Frage zu klären, ob die Erhöhung aus materieller Sicht begründet ist.

Das Landgericht Potsam hatte mit einem Urteil aus September 2017 festgelegt, dass die AXA-Beitragserhöhungen nicht wirksam sind. Der Kläger hatte den Gerichtsprozess angestrengt, weil es im Januar 2013 zu einer Beitragserhöhung in seinem Tarif Vision 1 – 4500 in Höhe von etwa 23 Euro monatlich gekommen war. Der ebenfalls abgeschlossene Tarif für ein Krankentagegeld wurde um 1,50 Euro erhöht. Das Landgericht hatte die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach dem der Treuhänder als nicht unabhängig erachtet wurde. Allerdings hatte in einem anderen Fall das Oberlandesgericht Celle im Interesse der AXA entschieden. Somit ist in der Gerichtsbarkeit keine einheitliche Meinung zur Unabhängigkeit der Treuhänder gegeben.

Urteil PKV Beitragserhöhung Klage: Zukünftig regelmäßige Überprüfung durch BaFin sinnvoll?

Durch das vorliegende Urteil sehen sich die AXA und die Vertreter des PKV-Fachverbands bestätigt. Dessen ungeachtet hat sich der Bund der Versicherten bereits geäußert, er betrachtet die Entscheidung als in gewisser Hinsicht absehbar. Trotzdem sei die Frage der Unabhängigkeit von beauftragten Treuhändern nicht vollständig geklärt. Im Interesse der Versicherten müsse mindestens eine regelmäßige Überprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattfinden, die auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Es dürfte also noch eine Weile dauern, bis Versicherte hier endgültig Klarheit erhalten.

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