Urteil Kündigung private Krankenversicherung

Wechsel in die GKV: Nur bei ordnungsgemäßer Kündigung – So ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund. Der Wechsel von der PKV in die GKV ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Das ist bei den meisten privat Versicherten bekannt. Doch selbst wenn die Regelungen für einen Wechsel zutreffen, muss eine ordnungsgemäße Kündigung der privaten Krankenversicherung erfolgen, anderenfalls sind die Beiträge für die private Krankenversicherung weiterhin zu bezahlen. Das zumindest ist das Urteil des Landgerichts Dortmund, das kürzlich veröffentlicht wurde (AZ.: 2 O 209/11).

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Urteil PKV Wechsel in die GKV
In dem betreffenden Fall hatte eine Studentin mit dem Beginn des Studiums von der PKV in die GKV wechseln wollen. Zwar bestätigte der private Krankenversicherer den Erhalt der Bescheinigung der Folgeversicherung der gesetzlichen Krankenkasse, doch der PKV-Anbieter forderte einen Nachweis, dass die Tochter von der Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Vater gewusst hatte. Diesen Nachweis konnte der Vater jedoch nicht führen. In der Folge verlangte der private Versicherer die ausstehenden PKV Beiträge in einer Größenordnung von 6.000 Euro. Tatsächlich folgten die Richter des Landgerichts Dortmund der Meinung des Versicherers. Der Vater hätte den Vertrag ordnungsgemäß kündigen müssen, ein Hinweis auf den Wechsel seiner Tochter in die GKV reiche nicht aus. Damit besteht die Pflicht zur Beitragszahlung bis zur ordentlichen Kündigung des Vertrags.

Tipps der Redaktion:

Was es zu beachten gibt beim Wechsel

Das Thema Krankenkassenwechsel ist gerade bei vielen Versicherten dauerhaft relevant. Dabei sollte die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse doch eine langfristige Entscheidung sein. Doch auch im Bereich der Krankenversicherung ist ein Wandel zu beobachten. Ähnlich wie beim Stromwechsel, wird die Wechselbereitschaft zunehmend größer. Dementsprechend können Versicherte zahlreiche PKV Online Rechner nutzen, um einen Preisvergleich durchzuführen. Ein solcher Vergleich ist das Minimum welches genutzt werden sollte, wenn es um einen Wechsel geht. Zusätzlich sollte ein Gespräch mit Mitarbeitern von Krankenkassen erfolgen und zudem ein Fachmann um Rat gefragt werden. Denn die persönlich aktuelle und zukünftige Situation sind ausschlaggebend für die Wahl der Krankenversicherung.

Studenten und die Wahl der Krankenversicherung

Insbesondere junge Menschen, wie im oben geschilderten Gerichtsverfahren, werden oftmals unvorbereitet mit dem Thema konfrontiert. Und häufig wird erstmals während des Studiums über die Krankenversicherung nachgedacht. So ist beispielsweise das Ausscheiden aus der gesetzlichen Familienversicherung oft ein Anlass, um über die optimale Krankenversicherung nach zu denken. Und gerade Studenten haben die Wahl zwischen der GKV und der PKV. Hier kommt es dann tatsächlich auf die Karriere- und Lebensplanung an, wenn es um die richtige Form der Krankenversicherung für Studenten geht. Die private Krankenversicherung kann so beispielsweise spezielle Tarife anbieten, welche für Studenten deutlich günstiger sein können als die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch kann auch die gesetzliche Krankenversicherung seine Vorteile haben. Für eine fundierte Entscheidung gilt auch hier, dass ein Gespräch mit einen Fachmann anzuraten ist. Denn so kann nicht nur eine passende Absicherungsform gefunden werden, sondern zudem können Fehler beim angestrebten Wechsel verhindert werden, wie er nun der Studentin im oben genannten Fall, beim Urteil für die Kündigung der privaten Krankenversicherung vom Landgericht Dortmund passiert ist.

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