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GKV Kostenerstattung professionelle Zahnreinigung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Zahnreinigung.
Wer an einer Parodontitis leidet, hat als Versicherter in der GKV Anspruch auf die Entfernung der harten Beläge. Diese Leistung wird als Sachleistung gewährt, einen weiteren Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung gibt es nicht. Das wurde vom Sozialgericht Stuttgart in einem jetzt veröffentlichen Urteil festgelegt (Az. S 28 KR 2889/17). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Rat seines Arztes befolgt und eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Allerdings stimmte er diese Maßnahme nicht mit seiner Kasse ab, die die Übernahme der Kosten in Höhe von 95 Euro verweigerte.
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Klage: GKV Kostenerstattung professionelle Zahnreinigung
Der Kläger hatte die Rechnung über 95 Euro zuerst selbst bezahlt und legte sie dann seiner Krankenkasse mit der Bitte um Erstattung vor. Seiner Ansicht nach war die professionelle Zahnreinigung aufgrund der Zahnerkrankung nötig. Die Krankenversicherung weigerte sich, die Zahlung zu übernehmen. In der Folge kam es zu einer Klage, die von den Richtern abgewiesen wurde. Sie befanden, dass der Kläger das nach dem Sachleistungsprinzip geltende Vorgehen nicht beachtet habe. Er hatte die Kosten für die Zahnreinigung selbst bezahlt, hatte zuvor aber nicht mit seiner Kasse gesprochen. Außerdem gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf die Kostenübernahme bei einer professionellen Zahnreinigung. Nach dem SGB V hat die GKV lediglich die Tätigkeit des Arztes zu zahlen, außerdem kommen Maßnahmen zur Verhütung, zur Behandlung und zur rechtzeitigen Erkennung von Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich hinzu. Eine professionelle Zahnreinigung ist in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht aufgeführt. Eine Ausnahme sahen die Richter nicht als erforderlich an, dazu müsse eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegen.
Der Kläger hat die Kosten somit selbst zu zahlen. Für weitere Klagen dürfte das Urteil wegweisend sein, denn die professionelle Zahnreinigung wird von vielen Zahnärzten empfohlen. Wer keine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, die diese Leistungen erstattet, muss die Kosten selbst übernehmen.