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Nun führt die uniVersa Krankenversicherung nur noch eine erleichterte Risikoprüfung durch, wenn ein Zahntarif in eine bestehende private Krankenversicherung eingefügt wird.
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Ab sofort führt die uniVersa nur noch eine erleichterte Risikoprüfung durch, wenn ein Zahntarif in eine bestehende Krankheitsvollkostenversicherung eingefügt wird. Wenn es sich um die Produktlinie CLASSIC handelt und wenn die Zahntarife ZA/ZAM oder uni-ZA und uni-ZAM für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gewählt werden, entfällt die Gesundheitsprüfung ebenso wie die Wartezeit. Das heißt, für die Kleinen gilt ein sofortiger Versicherungsschutz ohne Einschränkungen. Die gleiche Regelung ist für den Ergänzungstarif ZZ-Spezial in der Unisex- und der Bisex-Variante vorgesehen. Die uniVersa will mit dieser neuen Regelung bevorzugt Kunden mit Familien ansprechen, denen man einen modernen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder bieten will.
Die neue Regelung bringt für Versicherte einige Erleichterungen. Bisher war nämlich für die Beantragung der Nachversicherung mit einem Zahntarif die Beantwortung von Gesundheitsfragen ebenso erforderlich wie die Vorlage eines zahnärztlichen Untersuchungsberichts, wenn Kinder zu versichern waren. Auf diese Vorlage des Kinder-ZUBs wird ab sofort verzichtet. Somit ist für die Nachversicherung in einem Zahntarif ab sofort nur noch die Beantwortung der Zahnfragen nötig, sofern die versicherte Person unter sechs Jahren alt ist.
Interessant ist diese Vorgabe der uniVersa auch aus Marketinggründen. Wenn nämlich eine ganze Familie einschließlich der Kinder privat zu versichern ist, kann dies zu einer teuren Angelegenheit werden. Das liegt daran, dass es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung gibt, vielmehr fällt für jedes Familienmitglied einschließlich der Kinder ein eigener Beitrag für die private Krankenversicherung an. Mit dem neuen Tarifkonstrukt und den erleichterten Annahmebedingungen wird die uniVersa somit vor allem für Versicherte interessant, die ihre Kinder nachträglich im Zahnbereich noch besser versichern wollen. Üblicherweise muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, sie enthält auch einen Fragebogen zu Zahnbehandlungen und Zahnproblemen. Dieser Fragebogen muss zwar zukünftig noch immer ausgefüllt werden, doch es ist eben kein zahnärztlicher Untersuchungsbericht mehr vorzulegen, und es ist auch keine Wartezeit einzuhalten, wenn die Kinder noch klein sind.