Wie die uniVersa jetzt bekannt gab, rechnet der Versicherer durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum 01. Januar 2012 mit steigenden Leistungen in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
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Allerdings sollten die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung vorerst nicht zunehmen, so dass die ausgesprochenen Beitragsstabilitäten hier weiterhin gelten. Entsprechend hat die Gesellschaft nun eine Reihe von Beitragsgarantien zum 01. Januar 2012 ausgesprochen.
Auf der anderen Seite sind leider auch einige Beitragserhöhungen zu verzeichnen. In jedem Fall werden die Versicherten in den nächsten Wochen über anstehende höhere Prämien zum 01. Januar 2012 informiert. Sollte die Gesellschaft eine Beitragserhöhung ins Auge fassen, steht dem Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der Länge seiner Vertragslaufzeit zu. Allerdings sollte ein Wechsel der Gesellschaft sorgfältig überprüft werden, denn grundsätzlich ist bei allen Versicherern regelmäßig mit steigenden Beiträgen zu rechnen.
Alternativ zum Wechsel der Gesellschaft kommt allerdings auch ein Tarifwechsel in Frage. Sie steht dem Versicherten ebenfalls gesetzlich zu, wird aber von der Gesellschaft häufig nicht vorgeschlagen. Steht also zum Jahreswechsel eine Beitragserhöhung an, die nicht akzeptabel ist, sollte man zunächst einen Tarifwechsel anstreben, um damit eine Senkung des Beitrags zu erreichen. Der Versicherer ist verpflichtet, diesen Wechsel durchzuführen, auch wenn er ihn nicht aktiv vorschlägt.
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