Unisex: Keine Ausnahmen in Sicht

VermittlungsgesprächKaum haben die Unisex-Tarife einen passablen Einstand am Markt gegeben, tauchen bereits erste Warnungen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf: Wer seinen Kunden auf Umwegen über die Schweiz oder über Liechtenstein einen Bisex-Tarif anbieten will, dürfte an juristischen Hürden scheitern.

Bisex-Tarife aus Drittländern?

Glaubt man der aktuellen Berichterstattung, fühlen sich erste Vermittler versucht, ihren Kunden einen Bisex-Tarif aus diesen Ländern anzubieten. Doch schon der Kontakt zu den ausländischen Versicherern wird sich als schwierig gestalten, denn jeder Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum darf nur unter bestimmten Auflagen in Deutschland Versicherungsprodukte verkaufen. Dazu gehören die Einhaltung des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kalkulationsverordnung, die die Unisex-Regelung abdeckt. Außerdem benötigen Gesellschaften aus Drittländern eine Erlaubnis der BaFin, damit sie auf dem deutschen Markt tätig werden können, und auch dazu sind Unisex-Tarife nötig.

Insgesamt dürfte es also schwierig werden, einen Bisex-Tarif in Deutschland abzuschließen. Das wiederum sollte jeder Kunde wissen, bevor er auf den einen oder anderen Vermittler trifft, der eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben glaubt. Selbst die etablierten Liechtensteiner Versicherer haben zwischenzeitlich auf Unisex-Tarife umgestellt, und auch die Schweizer Versicherer folgen diesem Weg. Ausnahmen dürften deutsche Kunden also nicht zu erwarten haben.

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