Eine Umtarifierung wird in der privaten Krankenversicherung durchgeführt, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung bekanntgegeben hat. Will der Versicherte dann einen günstigeren Versicherungsschutz abschließen, könnte er zu einem anderen Versicherer wechseln.
Bei einem Versicherungswechsel in der privaten Krankenversicherung geht dem Versicherten allerdings ein Teil seiner gebildeten Altersrückstellungen verloren. Deshalb steht dem Versicherten nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ein Tarifwechselrecht zu. In diesem Fall bleibt der Versicherte bei seiner Gesellschaft unter Vertrag, die Altersrückstellungen bleiben voll erhalten. Bei einem Wechsel des Versicherten in einen günstigeren Tarif, kann unter Umständen der Versicherer dafür Risikozuschläge oder Wartezeiten verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet.
Alternativ kann der Versicherte diese höheren Leistungen aber auch vom Versicherungsschutz und von der Kostenerstattung ausschließen. Die Umtarifierung wird in der Regel immer der bessere Weg sein, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Schon der Erhalt der Altersrückstellungen spricht dafür. Außerdem erhält der Versicherte aufgrund seines gestiegenen Eintrittsalters bei der neuen Versicherung vergleichsweise teure Versicherungsprämien. Allerdings weisen viele Versicherer ihre Kunden nicht explizit auf das Wechselrecht hin. Wer also eine Umtarifierung durchführen lassen will, muss unter Umständen nachdrücklich mit der Versicherung verhandeln.