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Jetzt haben sich auch die Hallesche und die Nürnberger den Tarifwechselrichtlinien des PKV-Fachverbands angeschlossen.
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Die Tarifwechselrichtlinien des PKV-Fachverbands sind bereits seit längerer Zeit verabschiedet. Doch nicht alle großen PKV-Versicherer haben sich den Vorschriften angeschlossen. Sie sehen unter anderem vor, dass der Versicherte innerhalb von 15 Arbeitstagen ein Tarifwechselangebot erhalten, sofern der Versicherte eine Beitragserhöhung ausgesprochen hat. Außerdem ist eine individuelle Beratung mit einer ausführlichen Analyse des Versicherungsbedarfs vorgesehen. Auf der Basis des Ergebnisses steht dann eine objektive Auswahl der geeigneten Tarife an. Der Tarifwechsel soll dadurch für den Kunden übersichtlich und transparent gestaltet werden. So interessant die Richtlinien sind, so bedauerlich ist doch, dass sie derzeit noch nicht verpflichtend für alle PKV-Versicherer sind. Allerdings hat sich eine ganze Reihe von Gesellschaften bereits freiwillig bereiterklärt, sich diesen Richtlinien ihres Fachverbands zu unterwerfen.
Aktuell haben die Hallesche und die Nürnberger die Bereitschaft geäußert, zum Jahresbeginn nach den verabschiedeten Leitlinien vorzugehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Leitfaden über das gesetzlich geforderte Mindestmaß einige Regelungen vorsieht, wie der Tarifwechsel nach dem Paragraphen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes noch kundenfreundlicher zu gestalten ist. Neben der Halleschen und der Nürnberger unterwerfen sich unter anderem die Allianz, die Alte Oldenburger, die AXA, die Barmenia, die Debeka, der Deutsche Ring und die Gothaer den bisher unverbindlichen Vorschriften. Sie gelten für die private Krankenversicherung und kommen nach einer veröffentlichten Beitragserhöhung des Versicherers zur Anwendung.