Tarifbedingungen PKV

In den Tarifbedingungen werden die Leistungen der Versicherten festgeschrieben. Die Tarifbedingungen stehen damit für die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner. So gehören zu den Tarifbedingungen –auch Allgemeine Versicherungsbedingungen genannt – ebenso das Kündigungsrecht bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung für beide Seiten wie die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

[Adsenseresp]Hier geht es um seine Pflichten, die er während der Laufzeit der Versicherung hat wie beispielsweise die Pflicht zur Beitragszahlung oder die Pflicht, Vorerkrankungen schon bei Abschluss des Vertrages anzuzeigen.

Weiterhin sind in den Tarifbedingungen die konkreten Leistungen festgehalten. Ob ambulante Behandlung mit Erstattung für Sehhilfen, ob stationäre Behandlung mit der Unterbringung im Einbettzimmer, ob die Behandlung durch einen Privatarzt, ob Kostenerstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie in Höhe von 90 Prozent – all das geht in die Tarifbedingungen ein. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung oder eine Beitragsrückerstattung ist in den Tarifbedingungen enthalten. Damit kann der Versicherte jederzeit aus den Versicherungsbedingungen entnehmen, welche Leistungen ihm hinsichtlich der Erstattung von Kosten in allen Bereichen zustehen.

Letztendlich sind die Tarifbedingungen die schriftliche Fixierung des gewählten Tarifes mit all seinen Leistungen und Pflichten, welche sowohl für den Versicherungsnehmer in der PKV, als auch für die Gesellschaft Geltung besitzen.

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