Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll vermutlich um 75 Euro auf insgesamt 4.125 Euro im Monat steigen. Die Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung soll ebenfalls steigen.
Wie jedes Jahr im Frühherbst zeichnet sich auch in diesem Jahr ab, dass die Beiträge zur Sozialversicherung im kommenden Jahr steigen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich um 75 Euro auf insgesamt 4.125 Euro im Monat steigen. Dieser Entwurf des Bundesarbeitsministeriums muss im Oktober das Bundeskabinett passieren. Die neue Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter seit 2013. Angenommen wird ein Anstieg der Bruttoeinkommen um 1,99 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,19 Prozent in den neuen Bundesländern. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 900 Euro und liegt in Zukunft bei 49.500 Euro.
Der Gesamtbetrag für einen kinderlosen Arbeitnehmer beläuft sich auf 697,11 Euro im Monat. Ein Arbeitnehmer muss demnach 602,25 Euro maximal für die Krankenkasse zahlen, für die Pflegeversicherung fallen 94,86 Euro im Monat an. Hinzu kommen kann ein Zusatzbeitrag, der von den Kassen individuell festgelegt wird und der vom Einkommen abhängig ist.
Die Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung wird ebenfalls zunehmen. Sie beträgt zukünftig 54.900 Euro und steigt damit um insgesamt 1.350 Euro auf monatlich 4.575 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze ist relevant für Versicherte, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken.
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass es um die deutsche Wirtschaft derzeit recht gut bestellt ist. Im Herbst eines Jahres befindet die Bundesregierung über die Anhebung der Grenzen, dabei richtet sie sich nach der aktuellen Entwicklung der Bruttoeinkommen. In einer stabilen konjunkturellen Lage sind diese tendenziell etwas höher als in wirtschaftlich schwachen Zeiten. Gleichzeitig fließen bei steigenden Beitragsbemessungsgrenzen auch höhere Einkünfte in die Kassen der gesetzlichen Versicherer.
Betroffen sind von diesen Erhöhungen vor allem Versicherte mit einem gehobenen Einkommen. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze haben sie höhere Beiträge zu zahlen, während jeder Euro, der die Grenze überschreitet, beitragsfrei bleibt.
Es ist natürlich schön, dass es der Wirtschaft gut geht. Das deshalb die Beiträge zu den Sozialversicherungen steigen müssen erscheint mir ganz nach dem Gießkannenprinzip p abzulaufen. Denn nur weil es den Unternehmen gut geht heißt das ja noch lange nicht, dass auch beim Angestellten oder Arbeitnehmer mehr ankommt. Und dennoch werden schon mal vorauseilend die Beiträge angehoben.