Die stationäre Behandlung umfasst die ärztliche Behandlung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus sowie die Unterbringung im Krankenhaus. In der stationären Behandlung unterscheidet man die Regelleistungen und die Wahlleistungen. Die Regelleistungen entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bestehen in den medizinisch notwendigen Leistungen um den Gesundheitszustand wieder herzustellen.
[Adsenseresp]Außerdem umfassen die Regelleistungen die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den diensthabenden Belegarzt oder Stationsarzt.
Doch stationäre Behandlung kann noch weitergehen. Für Patienten, die Wert legen auf hochwertige Behandlung, kann ein Vertrag über zusätzliche Leistungen abgeschlossen werden. Solche Leistungen werden als Wahlleistungen bezeichnet. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden sie nur über eine Zusatzversicherung abgedeckt, in der privaten Versicherung können sie je nach dem gewählten Tarif eingeschlossen sein. Zu diesen Wahlleistungen gehören primär die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt oder Privatarzt. Allerdings sind noch weitere Leistungen möglich wie die Auswahl eines Zimmers mit exklusiver Ausstattung, eine individuelle Menüwahl und Internet auf dem Zimmer. Hier kommt es auf das Leistungsspektrum an, das die Klinik zur Verfügung stellt.
Die zusätzlichen Leistungen sind für viele PKV Versicherte ein willkommenes Serviceangebot, welches jedoch den Beitrag für die private Krankenversicherung in der Regel unmittelbar erhöhen kann.