Seit diesen Monat übernimmt das Jobcenter die Beitragszahlung für Bezieher von Arbeitslosengeld-II. Die Zahlung wird direkt an die jeweilige private Krankenversicherung getätigt. Bereits seit einigen Jahren hat das Thema an Brisanz gewonnen. Denn zahlreiche Privatversicherte, welche in Arbeitslosigkeit geraten sind, haben die Beitragszahlung an die PKV Anbieter nicht mehr aufgebracht.
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Neue PKV Regelung in Kraft
Das Problem von ALG2 Empfängern in der PKV hat bereits seit einigen Jahre bestanden. Seit dem letzten Jahr wurde jedoch auch durch einige Gerichtsurteile das Problem konkretisiert und nach Lösungen aktiv gesucht (Wir berichteten: Hartz IV-Empfänger in der PKV – Erlass Beitragsschulden; 21. August 2011). Nun sind die Regelungen in Kraft getreten, welche den Versicherten hilft die Beiträge für die Krankenvollversicherung aufzubringen und damit von einer Anhäufung von Beitragsrückständen nicht betroffen zu werden.
Die Regelung im Überlick
1. Die Jobcenter werden zukünftig die PKV Beiträge direkt an den Versicherer überweisen.
2. Die Übernahme des Krankenversicherungsbeitrages erfolgt bis höchstens des halben Beitrages des Basistarifs (296,44 Euro).
3. Betroffene Versicherte müssen die Höhe des zu zahlenden Beitrages beim Jobcenter belegen.
4. Die PKV Anbieter verzichten auf die Beitragsschulden, welche zu Beginn 2009 bis zum Ende Januar 2012, aufgrund der Abweichung zwischen dem ALG2-Zuschuss und der tatsächlichen Höhe des zu zahlenden Beitrages entstanden sind.
5. Betroffene Versicherte müssen zum Erlass der PKV Beitragsschulden, wie in Punkt 4 erläutert, mit Hilfe eines formlosen Antrages, um Erlass der Altschulden bei den jeweiligen Versicherer bitten. Dabei muss eine Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden, welche bereits durch den Bezug von ALG II hergestellt ist.
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Lösung hilft Versicherten
Die nun getroffene Lösung hilft nicht nur den Versicherten sondern auch den Gesellschaften der privaten Krankenversicherung. Für die betroffenen Versicherten ist es natürlich Vorteilhaft, dass bei der bereits schwierigen Situation, nun diese finanzielle Last entschärft wird. Anders als bei gesetzlich Versicherten, mussten diese zunächst selbst für die Beiträge aufkommen, wobei der Zuschuss für die Beiträge in der Regel nicht hoch genug war. Allein dieser Sachverhalt führte bereits zu finanziellen Engpässen. Daneben stand der Zuschuss sozusagen zur freien Verfügung, so dass damit auch andere Verbindlichkeiten getilgt werden konnten vom Versicherten. Mit der Regelung der Jobcenter, die Beiträge direkt an die Versicherer zu zahlen, wird diesem Problem wirksam begegnet.
Lösung hilft PKV Anbieter
Auch die Anbieter der privaten Krankenversicherung dürften gleich in zweierlei Hinsicht von der neuen Regelung profitieren. Auf wirtschaftlicher Seite sind zukünftig die Beiträge der Bezieher von Arbeitslosengeld-II sehr sicher, da diese der Sozialstaat übernimmt. Auf der anderen Seite dürfte auch das Image der PKV etwas davon profitieren, wenn Versicherte potentiell nicht mehr in die Schuldenfalle geraten, sobald Arbeitslosigkeit eintrifft. Wobei der letzte Punkt vermutlich nicht als PKV Hausgemacht anzusehen ist, sondern ein Versäumnis auf politischer Ebene ist, welche für Versicherte der GKV bereits eine gute Regelung realisiert hatte.
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