Sehhilfen Private Krankenversicherung

Unter Sehhilfen durch die Private Krankenversicherung versteht man vor allem Brillen und Kontaktlinsen. Sie werden meist bis zu einer gewissen Summe erstattet, alle darüber hinausgehenden Kosten sind vom Versicherten zu tragen. Da die Erstattung für Sehhilfen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro liegt, kann gerade bei einer Brille ein erheblicher Anteil beim Versicherten verbleiben. Allerdings gibt es höherwertige PKV Tarife, die auch eine höhere Erstattung gewähren.

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Üblicherweise kommen neue Sehhilfen nur alle zwei bis drei Jahre in Frage. Anders kann es aussehen, wenn eine schwerwiegende Änderung der Sehstärke innerhalb eines Jahres nachgewiesen wurde. Dann kann je nach Tarif und PKV Anbieter auch eine weiterführende und häufigere Erstattung in Frage kommen.

In jedem Fall können neue Sehhilfen zum echten Kostenfaktor werden, der nicht zwingend von der Krankenvollversicherung abgedeckt wird. Allerdings ist es unerheblich, welche Art von Sehhilfen zur Anwendung kommt. Kontaktlinsen sind Brillen gleichgestellt und lassen die Wahl, ob harte oder weiche, Tages- oder Jahreslinsen eher in Frage kommen. Damit hat der Versicherte eine hohe Flexibilität, die Sehhilfen durch die Private Krankenversicherung auszusuchen, die seinen Wünschen entsprechen.

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