Risikoprüfung Risikozuschlag private Krankenversicherung

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden maßgeblich von dem Gesundheitszustand des Versicherten beeinflusst. Bei einem guten Allgemeinzustand ohne ernsthafte Vorerkrankungen kann ein Versicherter mit relativ günstigen Beiträgen rechnen, soweit sie von der Gesundheit abhängig sind. Liegen allerdings Risikofaktoren vor, oder besteht eine Vorerkrankung, hat die Versicherung das Recht, Risikozuschläge zu erheben.

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Dazu führt sie bei jedem eingehenden Antrag vor der Annahme eine Risikoprüfung auf der Basis der Gesundheitsfragen im Antrag durch. Lassen diese Gesundheitsfragen vermuten, dass der Antragsteller bereits erkrankt ist oder früher Erkrankungen hatte, fließen diese in die Bewertung des Risikos ein. Hier prüft der Versicherer, wie hoch das Risiko ist, dass der Antragsteller erhöhte Kosten verursachen wird.

Erhebung Risikozuschlag PKV

Muss der Versicherer damit rechnen, dass außergewöhnlich hohe Krankheits- und Behandlungskosten auf ihn zukommen, hat er das Recht, einen Risikozuschlag zu erheben. Dieser kann im Einzelfall durchaus über 100 Prozent liegen und damit den Monatsbeitrag schlicht verdoppeln. Im schlimmsten Fall besteht sogar die Gefahr, dass ein Antrag von der Gesellschaft aufgrund der Risikoprüfung abgelehnt wird.

In jedem Falle müssen die Gesundheitsfragen richtig beantwortet werden. Bei Verweigern von gesundheitlichen Faktoren, können die Versicherer im Ernstfall die Leistungen verweigern oder sogar die Kündigung aussprechen. Hinsichtlich der eigenen Bewertung der Risikoprüfung und der damit einhergehenden möglichen Beitragssteigerung, ist es ratsam mit einem Makler diese Risikofaktoren, vor einem Antrag bei einer Versicherung, mit einem Versicherungsmakler zu besprechen.

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