Regelleistungen private Krankenversicherung (PKV)

Die Regelleistungen sind diejenigen Leistungen im Krankenhaus, die dem vorgeschriebenen Versorgungsniveau in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dazu gehören die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Stations- oder Chefarzt. Außerdem ist jede ärztliche Behandlung eingeschlossen, die als medizinische Notwendigkeit anerkannt ist und der Wiederherstellung des regulären gesundheitlichen Zustands dient.

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Die Regelleistungen im Krankenhaus werden von allen Tarifen in der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang erstattet, da sie dem Niveau der gesetzlichen Kassen entsprechen.

Neben den Regelleistungen gibt es die Wahlleistungen. Sie gehen über die Regelleistungen hinaus und dienen einer optimierten medizinischen Versorgung, einer verbesserten ärztlichen Betreuung und letztlich auch einem höheren Komfort. Dazu zählen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Privatarzt. Sie sind je nach dem gewählten Tarif im Leistungsspektrum enthalten oder können bei Bedarf in einer separaten Vereinbarung zwischen Patient und Klinik festgehalten werden. Der Patient hat dann die Möglichkeit, die entstehenden Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Zu solchen Wahlleistungen zählen außerdem ein hochwertigeres Zimmer mit besserer Ausstattung, eine Menüwahl, Internet im Zimmer und eine Reihe anderer Annehmlichkeiten, soweit die Klinik sie anbietet.

Die Private Krankenversicherung bietet mit der flexibleren Leistungsgestaltung eine Reihe von Möglichkeiten, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne weiteres bietet.

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