Rechtliche Finessen: Wichtig für PKV-Wechsler

Pünktlich zum Jahresende sehen sich wieder unzählige Versicherte in der GKV mit der Möglichkeit eines Wechsels in die PKV konfrontiert. Zwar wird die Versicherungspflichtgrenze zum Januar 2013 leicht erhöht, doch wer ein Einkommen bezieht, das darüber liegt, darf sich natürlich in der PKV versichern.

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Rechtliche Besonderheiten zum Kostensparen beachten

Hat man den Wechsel und die Wahl der passenden Versicherung mit dem richtigen Tarif aber erfolgreich absolviert, lauert die nächste Falle. In der PKV gelten einige rechtliche Besonderheiten, die PKV-Wechsler von Anfang an wissen müssen, damit sie später anfallende Kosten nicht aus eigener Tasche zu zahlen haben. Gleichzeitig ist es hilfreich, schon beim Abschluss der PKV auf solche Details in den Versicherungsbedingungen zu achten.

So hat der Versicherte in der Regel die Zustimmung des Versicherers zur Kostenübernahme einzuholen, wenn eine Behandlung in einer gemischten Anstalt erforderlich ist. Auch im dentalen Bereich muss häufig ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden, wenn höhere Behandlungskosten anfallen. Gerade für Neu-Versicherte in der PKV lohnt es sich, einen Blick auf die Details zu werfen, damit man im schlimmsten Fall nicht auf den resultierenden hohen Kosten sitzen bleibt.

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