Rabatte für Arzneimittel private Krankenversicherung

Gesetzliche Rabatte in der privaten Krankenversicherung (PKV): Ein Fass ohne Boden?. Mit der Einführung des Gesetzes über die Rabatte für Arzneimittel im Jahr 2011 steht den privaten Krankenversicherungen ein gesetzlicher Rabatt für definierte Arzneimittel zu. Auf jedes Arzneimittel, auf das ein Patent besteht, erhalten die privaten Versicherer einen Rabatt von 16 Prozent. Mit dieser Regelung sollte dem Kostenanstieg in der PKV ein Riegel vorgeschoben werden.

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Pharmaunternehmen ignorieren PKV Regelung

Doch nach Angaben der Zentrale zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten gibt es eine Reihe von Pharmaunternehmen und Re-Importeuren, welche dieser Regelung nicht nachkommen. Dies habe für die private Krankenversicherung bisher bereits einen deutlichen Schaden verursacht, argumentiert die Einrichtung.

Pharmaunternehmen skeptisch gegenüber neuer Regelung

Die betreffenden Unternehmen zeigen sich skeptisch gegenüber der neuen Gesetzgebung, sei sie doch durch gesetzlich vorgeschriebene Rabatte nicht für die private Krankenversicherung einsetzbar. In der Tat vermute man einen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit.

Tipps der Redaktion:

Ausblick

Man darf gespannt sein, ob die privaten Krankenversicherer rechtliche Schritte einleiten werden, denn die einschlägigen Interventionen wurden bisher nur im Einzelfall vom Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Ob die privaten Krankenversicherungsgesellschaften diesen Schritt gehen, bleibt abzuwarten. Im Sinne der Versicherten wäre es in jedem Falle wünschenswert, wenn hier schnell Klarheit herrscht. Denn am Ende wirkt sich die Regelung auf den Preis für die Krankenvollversicherung aus.

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