Techniker Krankenkasse empfiehlt Qualitätskriterien für Ärzte – Einen interessanten Vorstoß zur verbesserten gesundheitlichen Versorgung der Patienten macht derzeit die Techniker Krankenkasse (TK): Geht es nach dem Willen des Vorstands, sollten für Ärzte und Kliniken zukünftig amtliche Qualitätskriterien eingeführt werden. Diese sollten dann für Privatversicherte wie für gesetzlich Versicherte gelten, und sie sollten den Patienten einen deutlichen Hinweis darauf geben, wie es um die Qualität der Beratung und der Behandlung bei Ärzten und Kliniken bestellt ist.
Als absurd bezeichnete der Vorstand dann auch die Tatsache, dass gesetzliche Krankenkassen ebenso wie private Krankenversicherungen anhand der eingereichten Abrechnungen durchaus erkennen können, wie es um die Qualität der medizinischen Betreuung bestellt ist. Doch nicht einmal auf Nachfrage darf ein Versicherer seinen Kunden einen Hinweis geben, ob er sich in bester medizinischer Betreuung befindet oder nicht. Solche Hilfestellungen wären für die Versicherten aber ein großer Vorteil, wenn es darum geht, nach gesundheitlichen Problemen schnell wieder auf die Beine zu kommen. Deshalb ist dieser Ansatz vor dem Hintergrund einer verbesserten medizinischen Versorgung und letztlich auch im Interesse geringerer Behandlungskosten durchaus valide. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Gesetzgeber dazu stellt.