DGVP warnt vor Problem bei Krankentagegeld, welches bei etwa 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegt und damit zur Versorgungslücke bzw. finanziellen Schwierigkeiten für Versicherte führen kann
Private Zusatzversicherung sorgt für Ausgleich zwischen gesetzlichen Krankengeld und letzten Nettoeinkommen
Das Krankengeld wird für maximal 72 Wochen gezahlt, die Zahlung schließt sich an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Allerdings wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft gerechtfertigt ist. Der Versicherte muss damit rechnen, dass die Kasse hier ein Veto einlegt und den Versicherten wieder an den Arbeitsplatz schickt. Noch wichtiger ist es allerdings, dass im Krankheitsfall keine Versorgungslücke entsteht. Deshalb empfiehlt der DGVP dringend den Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Differenz zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem letzten Nettoeinkommen ausgeglichen wird. Schließlich liegt das Krankengeld nur bei rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, die daraus resultierende Versorgungslücke kann jeden Versicherten in finanzielle Schwierigkeiten bringen, die der Heilung nicht zuträglich sind. Aus diesem Grund empfiehlt der DGVP dringend, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und bei Bedarf eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.