Erst vor wenigen Tagen hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Informationspflichten für privat Versicherte zukünftig auf ein stabileres Fundament stützen dürfte. Ab Frühjahr 2013 soll das Gesetz gelten, das für Versicherte in der privaten Krankenversicherung von großer Bedeutung sein dürfte.
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Zusage Kostenübernahme schneller
Steht eine kostspielige Behandlung an, müssen privat Versicherte unverhältnismäßig lange darauf warten, dass die Krankenkasse der Übernahme der Behandlungskosten zustimmt. Der geplante Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Zusage der Kostenübernahme an den Versicherten zukünftig schneller und verbindlicher erfolgt, als dies bisher der Fall ist. In akuten Fällen soll der Versicherte sogar schnellstmöglich eine entsprechende Information seines Versicherers fordern können. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kosten der Behandlung vermutlich über 2.000 Euro ausmachen und wenn der Versicherte einen Heil- und Kostenplan vorlegt.
Allerdings gibt es derzeit durchaus noch Proteste seitens der privaten Krankenversicherer. Besonders die zur Diskussion stehende Frist von zwei Wochen, in denen der Versicherer reagieren muss, sorgt für Unmut. Man darf also gespannt sein, in welcher Form dieses Gesetz endgültig freigegeben wird. Eine Verbesserung haben privat Versicherte wohl auf jeden Fall zu erwarten.
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