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Ein Pflegeversicherung Zusatzbeitrag, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung erheben darf, gibt es in der Pflegeversicherung bisher nicht. Allerdings haben kinderlose Versicherte einen höheren Beitrag zu zahlen als Versicherte mit Kindern, insofern besteht für sie ein Zusatzbeitrag. Die Leistungen der gesetzlichen Pflege, dürften im Pflegefall nur bis zu einem bestimmten Teil die anfallenden Kosten tragen können. Um finanziell auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten zusätzlichen Pflegeversicherung.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sind berechtigt, zusätzlich zum gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz Zusatzbeiträge zu erheben, wenn ihre Einnahmen nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es solche Zusatzbeiträge noch nicht.
Berücksichtigt man aber, dass die gesetzliche Pflegeversicherung dank eines steigenden Pflegebedarfs an die Grenzen ihrer Finanzierbarkeit geraten wird, dürfte eine Reform der Pflegeversicherung immer wahrscheinlicher werden. Sie könnte durchaus zu einem Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung führen, um die Ausgaben langfristig besser abdecken zu können. Welche Möglichkeiten sich der Gesetzgeber überlegt, um den zunehmenden Pflegebedarf finanzieren zu können, bleibt abzuwarten.
Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung empfiehlt sich aber schon heute, um in Zukunft nicht auf die gesetzliche Pflegeversicherung angewiesen zu sein.