Leistungen Pflegeversicherung

Leistungen Pflegeversicherung
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Leistungen Pflegeversicherung: Der Leistungskatalog in der Pflegeversicherung ist grundsätzlich für alle drei Pflegestufen identisch, die Leistung wird aber in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegestufe in jeweils unterschiedlicher Höhe gezahlt. Dabei erhält die Pflegestufe I die niedrigste Leistung, die Pflegestufe III die höchste Unterstützung.

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Informationen Leistungen Pflegeversicherung

Ist eine häusliche Pflege ausreichend, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld oder Pflegekosten bei einer teilstationären Pflege. Ebenso werden Pflegekosten bei stationärer Unterbringung im Pflegeheim übernommen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt zum einen Sachleistungen, zu denen zum Beispiel die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes gehört, der den Patienten regelmäßig betreut. Im Fall der kontinuierlichen Unterbringung im Pflegeheim wird auch eine Pauschale an das Pflegeheim gezahlt, wobei sich gerade dann immer eine Deckungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten des Pflegeheims ergeben dürfte. Zum anderen zahlt die Pflegeversicherung auch finanzielle Leistungen in Form eines Pflegegeldes für Verwandte oder für die direkten Familienangehörigen, wenn die Pflege zu Hause durchgeführt wird und von der Familie geleistet wird. Das ist üblicherweise bei einer ambulanten oder teilstationären Pflege der Fall.

Regelmäßig wird es allerdings zu einer Kombination aus anteiligen Sachleistungen und Geldleistungen kommen, wenn ein Teil der erforderlichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst abgeleistet wird, ein weiterer Teil aber zu Hause durch die Familie abgedeckt werden kann. Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung kann jedoch auch durch eine weitere private Absicherung individuell modifiziert und auf ein höheres Niveau gestellt werden.

Leistungen Pflegeversicherung: Die Leistungen in den Pflegestufen im Detail

Alle Leistungen unterscheiden sich in drei Pflegestufen. Während die Pflegestufe I durch erhebliche Pflegebedürftigkeit gekennzeichnet ist, liegt in Stufe II Schwerpflegebedürftigkeit und in Stufe III Schwerstpflegebedürftigkeit vor. Bei häuslicher Pflege reichen die Leistungen in Abhängigkeit von der Pflegestufe von derzeit 225 Euro pro Monat bis zu 685 Euro monatlich, bei teilstationärer Pflege von aktuell 440 Euro bis 1.510 Euro monatlich. Bei vollstationärer Pflege schließlich leistet die gesetzliche Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den Pflegekosten zwischen 1.023 Euro und 1.510 Euro. Die Pflegestufe I gestattet einen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag. Die Pflegestufe II erlaubt einen Pflegebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag, bei der Pflegestufe III liegt der Anteil an Hilfebedürftigkeit bei mindestens 300 Minuten am Tag.

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Doch diese gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei teilstationärer oder stationärer Pflege abzudecken. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung als Ergänzung dringend zu empfehlen.

Antrag Leistungen Pflegeversicherung und Festsetzung Pflegestufe

Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich nach der jeweiligen Pflegestufe, außerdem sind sie differenziert nach ambulanter Pflege, teilstationärer Pflege und stationärer Pflege. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, ist ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Bevor dieser genehmigt wird, führt der zuständige medizinische Dienst einen Hausbesuch durch und begutachtet den Pflegebedürftigen, um daraus die Pflegestufe abzuleiten. Danach wird das Gesuch innerhalb von rund fünf Wochen nach der Antragstellung abgelehnt oder positiv beschieden. Die Antragstellung für Versicherte in der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung verläuft nach dem gleichen Schema.

Auch eine private Pflegeversicherung kann als Pflegetagegeld abgeschlossen werden und wird dem Versicherten im Pflegefall ausgezahlt. Hinzukommen kann eine Pflegekostenversicherung, die die Kosten bei teilstationärer oder stationärer Pflege übernimmt sowie eine Pflegerentenversicherung, die eine Rente im Pflegefall leistet. Welche Form und welche Leistungen letztlich für Sie Versicherten in der Pflegeversicherung in Frage kommt, kann durch eine professionelle Beratung geklärt werden.

Dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung heute kaum noch ausreicht, um die Leistungen im Pflegefall vollständig abzudecken, ist hinlänglich bekannt. Das dürfte einem relativ niedrigen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung geschuldet sein, aber auch den immensen Kosten, die ein Pflegeplatz verursacht. Eine private Pflegeversicherung hilft, die entstehenden Lücken abzudecken, denn anderenfalls bleibt häufig nur die Beantragung von Sozialleistungen oder die Abwälzung der Pflegekosten auf die Kinder und Angehörigen. Die Anzahl der Tarife und Anbieter ist heute recht groß, so dass es sinnvoll ist die Tarife der privaten Pflegeversicherung hinsichtlich Preis und Leistung zu vergleichen.

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