Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung
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Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der erlebten Pflegebedürftigkeit den vereinbarten Tagessatz. Er unterscheidet sich nach der Stufe der festgestellten Pflegebedürftigkeit und ist in der Stufe I am niedrigsten, in der Stufe III am höchsten. Das Pflegetagegeld darf in beliebiger Höhe vereinbart werden, es ist aber darauf zu achten, dass die monatliche Summe die Höhe des aktuellen Nettoeinkommens nicht überschreitet. In diesem Fall würde es sich um eine finanzielle Bereicherung handeln, die der Gesetzgeber nicht zulässt.

Mit der Zahlung aus einer Pflegetagegeldversicherung können unterschiedliche Kosten gedeckt werden, die im Fall einer festgestellten Pflegebedürftigkeit anfallen. Sie greift sowohl bei ambulanter, wie auch bei teilstationärer und stationärer Pflege und kommt als private Pflegeversicherung noch zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung hinzu.

Damit erhöht sie den finanziellen Spielraum, der bei Eintritt des Pflegefalls für die Pflege zur Verfügung steht, denn diese ist aus der gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum noch zu decken. Möchte man verhindern, dass die eigenen Kinder dann finanziell für die Pflege der Eltern herangezogen werden, bleibt nur der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung um die entstehenden Versorgungslücken langfristig adäquat zu schließen.

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