Private Krankenversicherung Voraussetzungen

Private Krankenversicherung Voraussetzungen
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Private Krankenversicherung Voraussetzungen: Hier zeigen wir Ihnen umfassende Informationen zu den Voraussetzungen für einen Beitritt in die Private Krankenversicherung.

Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss. In der Regel ist dies die gesetzliche Krankenversicherung, sie gilt für rund 90 Prozent der Bevölkerung.

Daneben können einige Berufsgruppen und Personen sich auch in der privaten Krankenversicherung absichern. Hierzu gehören Selbständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Für diese Gruppen stehen zahlreiche Tarife von vielen Anbietern für die PKV zur Verfügung.

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Private Krankenversicherung Voraussetzungen: Kurzüberblick über die aktuellen Regelungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer versichert, deren jährliches Arbeitseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Hinzu kommen ihre Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen, das heißt Kinder und Ehepartner. Aus dieser Regelung ergeben sich auch die Voraussetzungen private Krankenversicherung.

So haben Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Ebenso haben Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Diese Einkommensgrenze gilt für Selbständige, Freiberufler und Beamte nicht.

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Private Krankenversicherung Voraussetzungen zum Beitritt in die PKV im Detail

Grundsätzlich ist der Beitritt zur privaten Krankenvollversicherung für alle Personen möglich bei denen keine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt. Dies betrifft Arbeitnehmer, sofern deren Einkommen durch nicht selbständige Arbeit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Daneben besteht ebenfalls keine Versicherungspflicht für Beamte, Selbständige und Freiberufler.

Sonderregelungen für Studenten

Studenten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht für die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings besteht für Studenten die Möglichkeit sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Zeitpunkt für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist üblicherweise noch vor Aufnahme des Studiums oder auch bei Beendigung der Familienversicherung im Rahmen der kostenlosen studentischen Krankenversicherung in der GKV möglich.

Die privaten Krankenversicherungen bieten dann für Studenten spezielle Studententarife an, welche eine Absicherung bis zum 30. Lebensjahr ermöglicht.

Sonderfall Freiberufler – Künstler und Journalisten

Künstler und Journalisten welche freiberuflich tätig sind, können sich ähnlich wie Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Um eine entsprechende Befreiung hier zu erwirken, müssen Künstler und Journalisten sich bereits bei der Anmeldung zur Künstlersozialkasse (KSK) befreien lassen. Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet dann einen Zuschuss zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung.

Leistungsausschluss oder Risikozuschlag

Die vertraglichen Regelungen beziehen sich in der privaten Krankenversicherung auf die Merkmale Alter, Einkommen, Beruf und auch auf den individuellen Gesundheitszustand des Versicherungsinteressierten. Dabei können einige Erkrankungen oder bereits höhere Risiken an Erkrankungen zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder auch zur Ablehnung führen. Eine Ausnahme bietet hierbei lediglich die Absicherung im Basistarif.

Freiheit bei der Wahl der Krankenversicherung

Alternativ und in Abhängigkeit von der familiären und gesundheitlichen Situation kann für Selbständige, Freiberufler und Beamte auch die gesetzliche Krankenkasse das Mittel der Wahl sein. Das gilt zum einen, wenn Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen versichert werden müssen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne zusätzliche Beiträge kostenfrei abgesichert sind.

Zum anderen kann die gesetzliche Krankenversicherung aber auch in Frage kommen bei einem schlechten allgemeinen gesundheitlichen Zustand. Falls Risikofaktoren oder Vorerkrankungen vorliegen, kann eine Gesellschaft die Annahme eines Antrags auf Versicherung ablehnen, wenn das Risiko besteht, dass der Versicherte sehr hohe Krankheitskosten verursachen wird. In diesem Fall wäre die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls das Mittel der Wahl.

Grundsätzlich ist die Thematik hinsichtlich der Voraussetzungen für die PKV insbesondere für Arbeitnehmer relevant. Denn für Arbeitnehmer werden regelmäßig die Zugangsmöglichkeiten und Berechtigungen verändert. War vor einiger Zeit noch ein dreimaliges Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze notwendig für den Eintritt in die PKV, so reicht heute beispielsweise das einmalige Überschreiten Versicherungspflichtgrenze.

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