Die Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte ist ausschließlich den Mitgliedern der Bundesbahn vorbehalten. Ihnen gewährt sie Leistungen im Krankheits- Geburts- und Todesfall sowie zur Früherkennung und zur Vorsorge von Erkrankungen.
Die Begrenzung der zutrittsberechtigten Personen sorgt dafür, dass auch die Tarifstruktur nicht veröffentlicht ist. Sie bleibt ausschließlich dem Kreis der Versicherten vorbehalten. Trotzdem gewährt die Gesellschaft eine Krankenvollversicherung, die den ambulanten, den stationären und den dentalen Bereich in vollem Umfang abdeckt.