Freie Arzt- und Medizinkasse PKV vergleichen ⭐⭐⭐⭐⭐
✔ Kostenlos & Unverbindlich
✔ Großer Anbietervergleich
✔Beratung durch Experten
Die Freie Arzt- und Medizinkasse unterscheidet in der Krankenvollversicherung Tarife für Beamte in Hessen und für Beamte des Bundes.
Tarif VTNL für hessische Beihilfeberechtigte
Der Tarif VTNL spricht hessische Beihilfeberechtigte in der Krankheitsvollkostenversicherung an. Erstattet werden ärztliche Leistungen, Schutzimpfungen, Psychotherapie, Heilpraktikerleistungen, Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel bis zu 410 Euro pro Kalenderjahr. Darunter fallen unter anderem Inhalationen Physiotherapie und ähnliche anerkannte Therapien, sofern diese von einem Arzt oder einem staatlich anerkannten medizinischen Assistenzberuf durchgeführt werden. Hilfsmittel sind in festgelegten Grenzen ebenso erstattungsfähig.
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Krankenversicherung >>
Stationärer Bereich und Zahnbehandlungen Tarif VTNL
Im stationären Bereich greifen Regelleistungen mit der Unterbringung im Mehrbettzimmer und der Behandlung durch den Belegarzt. Kosten für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie werden bis zu 100 Prozent erstattet, bei Zahnersatz greifen 90 Prozent. Der Tarif kann durch zusätzliche Bausteine ergänzt und aufgewertet werden. Beamte in Ausbildung profitieren von dem Tarif VTNL-A, der an den Tarif VTNL angelehnt ist.
Tarif GTL für Beamte des Bundes
Beamte des Bundes sind im Tarif GTL für die Krankenvollversicherung abgedeckt. Der Tarif wird in mehreren Stufen angeboten, die den erstattungsfähigen Prozentsatz festlegen. Auch für Beamte sind im ambulanten Bereich ärztliche Leistungen und Schutzimpfungen, Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen sowie Arznei- und Verbandmittel erstattungsfähig. Heilmittel werden übernommen solange die Maßnahme durch einen Angehörigen eines anerkannten staatlichen Heilberufs durchgeführt wird. Stationärer Bereich und Zahnbehandlungen Tarif GTL Im stationären Bereich sind die Regelleistungen erstattungsfähig, im dentalen Bereich werden Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie bis zu 100 Prozent gezahlt, Zahnersatz ist bis zu 80 Prozent erstattungsfähig. Es greift eine Summenbegrenzung. Der Tarif GTL ist auch für Auszubildende in der Variante GTL-A verfügbar.