Was muss ich als Privatpatient bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus beachten?

Der überwiegende Teil der Krankenhäuser nimmt am Cardverfahren teil. Damit muss bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus eine Vorauszahlungen nicht geleistet werden.
Dementsprechend muss in der Regel bei Beginn oder Aufnahme im Krankenhaus Ihre Versichertenkarte vorgelegt werden. Die Krankenhäuser rechnen im nächsten Schritt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung unmittelbar mit der privaten Krankenversicherung ab.

Jetzt kostenlose PKV-Beratung anfordern (hier klicken) >>

Hinweis
Nicht alle Krankenhäuser sind am Cardverfahren angeschlossen. So eine Aufnahme in einen solchen Krankenhaus bevorsteht, ist es ratsam noch zuvor die Krankenversicherung zu informieren, damit diese im Vorfeld mit dem entsprechenden Krankenhaus alle Modalitäten klären kann. Hinsichtlich der Handhabe von Rechnungen und Belegen, gelten üblicherweise die gleichen Regelungen wie auch bei Arztbesuchen. So müssen die Rechnungen bei der Krankenversicherung eingereicht werden.

Was mache ich mit Rechnungen vom behandelnden Arzt als PKV Versicherter?

Klinikaufenthalt und Kuren

Besonderheiten kann es geben bei Behandlungen in einer Klinik. So es sich um eine Klinik handelt, in welcher neben üblichen Behandlungen auch Kurbehandlungen erfolgen, so können bei einigen Versicherern besondere Regelungen hinsichtlich der Erstattungen existieren. So werden in diesem Fall von einigen privaten Krankenkassen eine entsprechende Information noch vor Behandlungsbeginn gefordert. Der Krankenversicherer prüft dies und kann dann eine Leistungszusage aussprechen, welche üblicherweise schriftlich erfolgt.

Kostenloser PKV-Testsieger-Vergleich

Tipps der Redaktion:

Scroll to Top