Private Krankenversicherung Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Regeln und Bedingungen für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse

Wer sich Gedanken über einen Wechsel in die private Krankenversicherung macht, wird immer wieder mit der Thematik hinsichtlich einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung konfrontiert. Hartnäckig halten sich die Aussagen, dass es sehr schwierig sei zurück in die GKV zu wechseln. Hier finden Sie die aktuellen Regeln und Bedingungen für einen Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse.

Tatsächlich sollte man den Wechsel in eine private Krankenkasse sich gut überlegen, denn hat man sich erst einmal entschieden, den gesetzlichen Kassen den Rücken zu kehren, ist es nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. So einfach der Umstieg von den gesetzlichen Kassen auf die privaten Versicherer von der Politik gemacht wird, so schwierig ist es, die privaten Kassen wieder zu verlassen. Der Wechsel in die PKV ist also immer eine langfristige Angelegenheit.

Tipps der Redaktion:

Private Krankenversicherung Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung Angestellte und Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer ein jährliches Bruttoarbeitsentgelt bezieht, welches oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, darf sich für die Krankenvollversicherung entscheiden. Im Zuge diverser Gesetzesänderungen wurden hier immer wieder neue Regelungen eingeführt, so dass die Versicherungspflichtgrenze teilweise bis zu drei Jahre in Folge überschritten sein musste. Die aktuelle Maßgabe ist allerdings, dass der Wechsel von der GKV in die PKV schon beim erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich ist.

Umgekehrt dürfen Arbeitnehmer aber nur dann zurück in die gesetzliche Kasse wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Hat man sich aber als Arbeitnehmer erst einmal ein Einkommen erarbeitet, dass die Tür zur privaten Krankenversicherung öffnet, wird man auf dieses Einkommen kaum noch verzichten wollen. Zwar besteht natürlich die theoretische Möglichkeit, dass die Einkünfte irgendwann doch wieder sinken, doch im Idealfall sollte man davon ausgehen, dass dies nicht der Fall ist. Gleichzeitig bedeutet das, dass der Wechsel für Arbeitnehmer zurück in die GKV nur aufgrund eines sinkenden Einkommens möglich ist. Hierfür könnte zum Beispiel eine Reduzierung der Arbeitszeit die Ursache dafür sein, dass die Einkünfte doch gravierend sinken und so die Rückkehr in die GKV ermöglicht wird.

Jetzt kostenlosen Vergleich für die private Krankenversicherung anfordern (hier klicken) >>

Private Krankenversicherung Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung Selbständige

Etwas anders sieht es bei Selbständigen aus. Sie können sich wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat versichern, dabei kommt keine Versicherungspflichtgrenze zur Anwendung. Entsprechend haben Selbständige die Wahl, sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dann allerdings müssen sie häufig mit deutlich höheren Beiträgen rechnen, denn auch bei Selbständigen wird das durchschnittliche Einkommen als Basis für die Berechnung der Versicherungsprämien angesetzt. Hat man als Selbständiger im vergangenen Geschäftsjahr also recht gut verdient, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung relativ hoch ausfallen. Die Rückkehr in die GKV wird deshalb nur dann Sinn machen, wenn der Beitrag in der PKV aufgrund von gesundheitlichen Problemen sehr ansteigen wird oder wenn eine Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert werden muss.

Selbständige, die den Weg zurück in ein festes Arbeitsverhältnis suchen, haben es bei der Rückkehr in die GKV relativ leicht. Sobald sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, unterliegen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wissen muss man auch, dass Versicherte über 60 Jahre in der Regel kaum noch von den gesetzlichen Kassen aufgenommen werden. Mit zunehmendem Alter wird der Wechsel zurück in die GKV also immer schwerer.

Scroll to Top