Zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz sind häufig recht kostspielig. Insbesondere Zahnersatz zieht in der Regel hohe Kosten nach sich. Daher gilt es hierbei einige Besonderheiten hinsichtlich der Erstattung und auch der Eigenbeteiligung zu beachten.
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Kostenvoranschlag anfertigen lassen
Um die Gefahr von zusätzlichen Kosten zu verringern und auch die Eigenbeteiligung niedrig zu halten, ist es von Vorteil noch vor Beginn einer zahnärztlichen Behandlung sich vom behandelnden Zahnarzt einen entsprechenden Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Im nächsten Schritt kann dieser Kostenvoranschlag beim Versicherer eingereicht werden. Die private Kasse wird diesen dann anschließend überprüfen. Sollte die Krankenversicherung keine Beanstandungen haben, so kann mit der Behandlung begonnen werden.
Tipps der Redaktion:
Sicherheit durch Kostenvoranschlag
Neben den Vorteilen hinsichtlich einer potentiellen Verringerung der Eigenbeteiligung und etwaiger Mehrkosten, hat der Kostenvoranschlag insbesondere die Aufgabe die Sicherung der Leistungsansprüche zu gewährleisten. Damit kann der Kostenvoranschlag bei einigen Versicherern sogar als Bedingung für einen Anspruch auf die gesamten Tarifleistungen gelten.
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