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Private Krankenversicherung Kündigung: Eine Kündigung für die Private Krankenversicherung kann sinnvoll sein, wenn die Beiträge beim aktuellen Versicherer deutlich steigen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit den Tarif innerhalb der Krankenkasse zu wechseln und zusätzlich auch die Alternative zu einem neuen Versicherer zu wechseln.
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Da die Krankenversicherung in Deutschland zur Pflichtversicherung gehört, muss ein lückenloser Versicherungsschutz bestehen, so dass der neue Vertrag unmittelbar an den alten Vertrag anschließt. Dies gilt sowohl bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wie bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherer untereinander.
Private Krankenversicherung Kündigung; Bedingungen und Regeln
Entscheidet man sich für die Kündigung der privaten Krankenversicherung, ist auf die Mindestvertragslaufzeit zu achten. Üblicherweise werden die Verträge in der privaten Krankenversicherung über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeginn abgeschlossen, danach gilt eine Laufzeit von einem Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Die ordentliche Kündigungsfrist geht aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen hervor. Für den Übergang verlangt die neue Versicherung die Vorlage der Kündigungsbestätigung des alten Versicherers, die alte Gesellschaft fordert eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers. Auch das ist auf die geltende Versicherungspflicht zurückzuführen.
Im Fall einer Beitragserhöhung gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Erhöht eine Gesellschaft zum Jahresende oder unterjährig die Versicherungsbeiträge, kann der jeweilige Tarif außerordentlich gekündigt werden. Auch in diesem Fall greift aber die Versicherungspflicht, so dass ein neuer Vertrag unmittelbar im Anschluss an den Auslauf der alten Versicherung abgeschlossen werden muss.