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Kinder sollten grundsätzlich bei dem Elternteil versichert werden, der das höhere Einkommen bezieht. Sind Kinder allerdings in der PKV zu versichern, sind einige Besonderheiten zu beachten. Zum einen gilt bei der Gesellschaft der Eltern ein Kontrahierungszwang für Neugeborene. Das bedeutet, ein Baby muss bis zwei Monate nach der Geburt bei der Gesellschaft der Eltern ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag mitversichert werden, selbst wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.
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Dazu darf der ausgewählte PKV Tarif keine höheren Leistungen enthalten als der Tarif der Eltern. Nach Ablauf der zwei Monate hat die Gesellschaft das Recht, eine Gesundheitsprüfung zu fordern.
Allerdings können Babys und Kinder auch allein versichert werden, wenn der Tarif der PKV Anbieter dies zulässt. In diesem Fall greift ebenfalls kein Kontrahierungszwang, so dass eine Risikoprüfung durchgeführt wird, die zu entsprechenden Zuschlägen führen kann. Gerade in diesem Fall ist ein sorgfältiger PKV Test nötig, um den Tarif zu finden, der zu den Bedürfnissen des Kindes passt. So lohnt sich beispielsweise eine hohe PKV Selbstbeteiligung zur Reduzierung der Beiträge nur selten.
Die richtige Entscheidung bei der Familienabsicherung zu treffen, hängt maßgeblich von den eigenen Erwartungen ab. Eine allgemein und universell beste private Krankenversicherung, wird man derzeit nicht finden können, da die private Absicherung immer den individuellen Erfordernissen folgt.