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Private Krankenversicherung Hartz 4: Informationen zum Thema private Krankenversicherung als Empfänger von Hartz 4. Hier sehen Sie aktuelle Regelungen zur Absicherung, Leistungen des Jobcenters, zur Selbstbeteiligung, den Kostenübernahmen und zur Rechtsprechung.
[Adsenseresp]Als Empfänger von Hartz 4-Leistungen privat krankenversichert zu sein, scheint auf den ersten Blick ein Widerspruch zu sein. Schließlich haben Arbeitnehmer nur Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV), wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Beamte dürften in einem sicheren Arbeitsverhältnis stehen und kaum gefährdet sein, Hartz 4 zu beziehen. Doch so widersprüchlich, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat, ist es nicht, als Hartz 4-Empfänger privat versichert zu sein. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt allerdings, dass jeder einzelne Fall genau zu beurteilen ist. Häufig müssen Streitigkeiten rund um den Bezug von Hartz 4 auch heute noch vor der höchsten juristischen Instanz entschieden werden, weil zu viele Lücken noch nicht geschlossen sind und weil immer neue und bisher ungeklärte Fragestellungen entstehen, die eindeutige juristische Regelungen erfordern.
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Private Krankenversicherung Hartz 4: Jeder Fall ist ein Unikat
Der Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die Gründe für den Bezug von Hartz 4 unglaublich vielfältig sind. Schon als privat versicherter Arbeitnehmer besteht nach einer Kündigung und nach dem Bezug des Arbeitslosengelds I die Gefahr, Arbeitslosengeld II und damit Hartz 4 zu beziehen. Noch weitaus größer ist das Risiko für Selbständige, in den Hartz 4-Bezug zu rutschen. Erkrankt beispielsweise ein Selbständiger so schwer, dass eine Schwerbehinderung droht und war keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, bleibt Hartz 4 häufig als einziger Weg, überhaupt noch ein Einkommen zu beziehen. Letztlich dürfte der Bezug von Hartz 4 bei Selbständigen vielleicht die häufigste Ursache sein, weshalb ein Empfänger privat versichert ist. Für Selbständige gilt die private Krankenversicherung in der Regel als kostengünstige und leistungsstarke Versicherungsvariante, für die sich viele Gewerbetreibende oder Freiberufler aus guten Gründen entscheiden. Muss man die selbständige Tätigkeit aber aus irgendwelchen Gründen aufgeben, kann der Bezug von Hartz 4 drohen. Wer dann in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist, muss sich damit auseinandersetzen, welche Leistungen die Agentur für Arbeit erbringt. Dennoch muss jeder Fall als Unikat verstanden werden, für den es trotz vielfältiger Rechtsprechung vielleicht noch keine juristische Entscheidung auf höchster Instanz gibt.
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Private Krankenversicherung Hartz 4 – Das Jobcenter zahlt den PKV Basistarif
Seit 01. April 2012 sind die Jobcenter als die Träger der Hartz 4-Leistung verpflichtet, den Beitrag für für die private Krankenversicherung einen Versicherten zu zahlen, wenn dieser im Basistarif versichert ist. Zum 01. Januar 2015 wurde der volle Beitrag für den PKV-Basistarif auf 639,38 Euro erhöht. Der Basistarif ist damit erheblich teurer als viele hochwertige Tarife der privaten Krankenversicherung. Dennoch gewährt er nur Kostenerstattungen, die etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Empfänger von Hartz 4 können eine Reduzierung des Beitrags um 50 Prozent beantragen und zahlen dann nur die Hälfte dieses Betrags. Dieser hälftige Beitrag zum PKV-Basistarif wird von den Jobcentern direkt an die privaten Krankenversicherer gezahlt. Damit werden die Beiträge für die private Krankenversicherung heute letztlich in voller Höhe von den Trägern der Hartz 4-Leistungen übernommen, sofern der Versicherte einen Basistarif abgeschlossen hat.
PKV Hartz 4 – Keine Übernahme einer Selbstbeteiligung
Ist der Hartz 4-Empfänger nicht im Basistarif versichert, werden seine Beiträge für die private Krankenversicherung nur bis zu Hälfte des Beitrags im gültigen Basistarif erstattet. Der Versicherte kann somit auch keine Übernahme einer Selbstbeteiligung verlangen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn der Tarifbeitrag einschließlich des Selbstbehalts günstiger wäre als der hälftige Basistarifbeitrag. So wurde es vom Landessozialgericht Hamburg erst im vergangenen Jahr entschieden (Az. L 4 AS 348/12). Die Argumentation der Klägerin im vorliegenden Fall, dass der Basistarif wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und außerdem unzureichende Leistungen birgt, erwies sich nach Ansicht des Landessozialgerichts als nicht stichhaltig. Obwohl der hälftige Beitrag des Basistarifs teurer war als der PKV-Beitrag der Klägerin einschließlich der Selbstbeteiligung, sahen die Richter keine gesetzliche Grundlage, nach der die Träger der Hartz 4-Leistung für die Selbstbeteiligung und die anfallenden Arztrechnungen aufkommen mussten.
Private Krankenversicherung Hartz 4: Kein Anspruch auf höherwertigen Tarif
In einem anderen Fall wurde entschieden, dass privat versicherte Empfänger von Hartz 4 keinen Anspruch darauf haben, sich in einem hochwertigen Tarif für die private Krankenversicherung versichern zu lassen. Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass nur im Basistarif der hälftige Beitrag durch die Jobcenter gezahlt wird. Geklagt hatte ein 55 Jahre alter Mann, der seinen hochwertigen Versicherungsschutz beibehalten wollte und die Übernahme der PKV-Beiträge vom zuständigen Jobcenter forderte. Diese Forderung wurde vom Bundessozialgericht abschlägig beschieden. Das Urteil gilt auch dann, wenn der Versicherte auf Lebenszeit im Basistarif bleiben muss und aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit mehr hat, wieder in seinen hochwertigen alten Tarif zurückzukehren. Damit verwehrt das Bundessozialgericht einem Bezieher von Hartz 4 letztlich die Chance, jemals wieder einen PKV-Tarif mit guten Leistungen abzuschließen (Az. B14 AS 11/12 R).
So funktioniert der Schuldenerlass für die private Krankenversicherung
Nach der Einführung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung hatten viele Empfänger von Hartz 4-Leistungen immense Beitragsschulden angehäuft, weil die gängige Rechtsprechung nicht eindeutig festgelegt hatte, in welcher Höhe die Jobcenter die Beiträge für die private Krankenversicherung übernehmen müssen. In der Zeit von Januar 2009 bis Januar 2011 verstrickten sich viele Hartz 4-Empfänger immer weiter in ausstehende Beitragszahlungen. Die Ansammlung der Beitragsschulden entstand vor allem deshalb, weil die Jobcenter bis Januar 2011 nur einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen, der auch für gesetzlich Versicherte zu tragen war. Lag die PKV-Prämie über diesem Beitragssatz, gerieten Hartz 4-Empfänger schnell in die Schuldenfalle.
Im Zuge der Entscheidung, dass die Jobcenter den hälftigen Basistarif zahlen müssen, hat sich der Verband der Privaten Krankenversicherung bereiterklärt, auf die angefallenen Beitragsschulden zu verzichten. Dazu müssen PKV-Versicherte einen Antrag auf Schuldenerlass bei ihrem Privatversicherer stellen und nachweisen, dass in der genannten Phase ein Anspruch auf Hartz 4 bestand. Mit diesem Schuldenerlass und der Übernahme des Beitrags für die private Krankenversicherung im Basistarif haben Hartz 4-Empfänger die Chance, ihre finanzielle Situation auf eine vernünftige Basis zu stellen und die ausstehenden PKV-Beiträge nicht als Schuldenberg vor sich her zu schieben.
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