Was ist das Bürgerentlastungsgesetz und welche Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden?

Das Bürgerentlastungsgesetz hat unter anderem die Aufgabe die steuerliche Abzugsfähigkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zu regeln. Das Gesetz hat erstmals seine Geltung zum 01.01.2010 erlangt.

Das neue Bürgerentlastungsgesetz soll insbesondere die Beiträge zur GKV, zur PKV und auch zur Pflegeversicherung bei der steuerlichen Entlastung, immer mit Blick auf die Basiskrankenversicherung, gleich behandeln. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können die Beiträge zur GKV, zur PKV und auch zur Pflegeversicherung steuerliche Berücksichtigung erfahren. Allerdings gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, dass der Anteil zur Finanzierung des Krankengeldes nicht herangezogen wird. Bei der privaten Krankenversicherung ist die steuerliche Berücksichtigung nur bis zur Höhe einer Basisabsicherung möglich.

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Die Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes

Das Gesetz sieht vor, dass alle eine gleiche Behandlung erfahren. Besondere Vorteile bei dieser Regelung haben jedoch jene Versicherten, welche recht hohe Prämien für die Basiskrankenversicherung entrichten müssen. Analog dazu hat das Gesetz auch Vorteile für Versicherte mit hohen Beiträgen für die Pflegeversicherung. Das gilt dann besonders für Versicherte, welche zusätzlich Prämien für die Familie zahlen müssen.

Wie erfolgt die steuerliche Berücksichtigung?

Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung müssen die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen, der jeweiligen privaten Krankenkasse, beim Arbeitgeber abgeben. Dadurch kann das Lohnsteuerabzugsverfahren für die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorab berücksichtigt werden.

Bei Arbeitnehmern in der gesetzliche Krankenversicherung werden die Modalitäten zur Berücksichtigung durch den Arbeitgeber getätigt. So dass Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenasse keinen Aufwand haben.

Selbständige reichen Ihre Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen beim entsprechenden Finanzamt ein.

Beamte in der privaten Krankenversicherung müssen die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen, der jeweiligen privaten Krankenversicherung, beim Dienstherren abgeben. Dadurch kann das Lohnsteuerabzugsverfahren für die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorab berücksichtigt werden.

Was passiert wenn die Bescheinigung nicht vorgelegt wurde?

Sofern die Vorlage der Bescheinigung nicht vorgelegt wurde, werden zunächst pauschal 80 % der Beiträge, welche dem Finanzamt bekannt sind berücksichtigt. Die tatsächlichen Prämien finden dann anschließend in der Einkommensteuerveranlagung ihre Berücksichtigung.

Was kann noch steuerlich abgesetzt werden?

Neben den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, können zusätzlich Unterhaltszahlungen abgesetzt werden, welche von den Berechtigten zum Unterhalt zur Beitragsbegleichung verwendet werden. Dabei muss der nicht der Unterhaltsverpflichtete gleichzeitig der entsprechende Versicherungsnehmer sein. Ebenso werden Beiträge, welche der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für eingetragene Lebenspartner leistet, berücksichtigt.

Ausnahmen:
Bei einer Unterschreitung der Obergrenzen zur Abzugsfähigkeit, können auch die Beiträge für zusätzliche Leistungen angerechnet werden. Zusätzliche Leistungen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Chefarztbehandlung oder das Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Daneben sind auch die Beiträge zur Absicherung der Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, der Unfallversicherung, der Haftpflichtversicherung und Risikolebensversicherung möglich.

Der Paragraph 10 des Einkommensteuergesetz (EStG) regelt und definiert die relevanten Bedingungen zum Bürgerentlastungsgesetz.

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