UKV: Neue Reha-Ergänzung für die private Krankenversicherung

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UKV: Neuer Tarif für bessere Reha-Maßnahmen – Der Vital PLUS erstattet unter Anderem 100 Prozent der Kosten für eine stationäre Reha-Maßnahme.

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Erst vor wenigen Tagen wurden die Krankentarife Natur PRIVAT und Vorsorge PRIVAT mit einem aktuellen und sehr guten Rating versehen. Jetzt gibt es erneut gute Nachrichten von der Union Krankenversicherung. In wenigen Tagen beginnt eine neue Bestandsaktion rund um den Vital PLUS. Privat Versicherte, die ihre Absicherung im Krankheitsfall wirkungsvoll erweitern wollen, dürfen sich von dem neuen Tarif angesprochen fühlen. Die UKV wird in Frage kommende Bestandskunden in den nächsten Tagen aktiv ansprechen.

Die Bestandsaktion zielt darauf ab, privat Versicherten einen noch besseren Schutz im Krankheitsfall zu bieten. Dazu ändert die UKV ihre Gesundheitsfragen und stellt zukünftig einen Antrag mit vereinfachter Prüfung zur Verfügung. Kunden bis 60 Jahren können sich ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes versichern. Gerade für diese Zielgruppe sind erweiterte Reha-Maßnahmen häufig von großer Bedeutung.

Der Vital PLUS erstattet 100 Prozent der Kosten für eine stationäre Reha-Maßnahme. Es wird ein Ersatztagegeld von 50 Euro geleistet, wenn diese Reha-Maßnahme von einem Träger der gesetzlichen Rehabilitation durchgeführt wird. Ist innerhalb von drei Kalenderjahren eine Kur erforderlich, wird für 28 Tage ein Kurtagegeld über 75 Euro pro Tag gezahlt. Für Hilfsmittel, die nicht im Haupttarif erfasst sind, werden 80 Prozent der Kosten erstattet.

So sind zukünftig die Auslagen für einen Blindenhund erstattungsfähig. Damit bietet die Union praktisch einen offenen Hilfsmittelkatalog an. Darüber hinaus werden 80 Prozent der Kosten für eine ambulante oder stationäre Entziehungskur erstattet. Der Tarif dürfte besonders attraktiv für Selbständige sein, die keine Absicherung für Reha-Maßnahmen haben. Doch auch Arbeitnehmer dürfen sich von dem Vital PLUS angesprochen fühlen, wenn sie ihre private Krankenversicherung wirkungsvoll um Reha-Maßnahmen ergänzen wollen.

Im Rahmen der Bestandsaktion werden auch die Gesundheitsfragen optimiert. Im ambulanten Bereich wird der Abfragezeitraum von fünf Jahren auf nur noch drei Jahre verringert. Es entfallen die separaten Fragen nach der Diagnose „Krebs“ und „Schwangerschaft“.

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