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Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass es vermehrt Probleme gibt, wenn privat Versicherte ihr Tarifwechselrecht für die Private Krankenversicherung ausüben wollen.
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Ein Blog auf der Internetseite des Bunds der Versicherten sorgt bei PKV-Versicherten derzeit für Aufmerksamkeit. Dort wird der Fall eines Versicherten geschildert, der monatelang versucht hatte, einen Tarifwechsel bei seinem privaten Krankenversicherer durchzusetzen. Selbst der veröffentlichte Leitfaden des BdV konnte nicht weiterhelfen, der Versicherte geriet in einen nicht enden wollenden Schriftverkehr mit dem Versicherer. Erst eine Beschwerde beim BdV brachte eine Klärung, nachdem man von dort den Vorstand des Versicherers eingeschaltet hatte. Der Fall konnte gelöst werden, doch eine ordnungsgemäße Umstellung des Tarifs ist offenbar noch immer nicht durchgeführt.
Der BdV weist deshalb im Interesse der Versicherten darauf hin, dass ein Tarifwechsel bei einer Beitragserhöhung nach dem Versicherungsvertragsgesetz natürlich ein Recht des Versicherten ist. Doch viele Versicherer stellen sich offenbar quer, wenn es darum geht, den Kunden in einen günstigeren PKV-Tarif zu entlassen. Das Beispiel zeigt, dass die Rolle des Kundenbetreuers immer wichtiger wird. Wenn der Versicherte nämlich nicht mehr weiterkommt, sollte er sich nicht in einen langen Schriftverkehr mit seiner Gesellschaft verstricken, sondern unbedingt Unterstützung durch einen Fachmann einfordern. Das kann natürlich der Bund der Versicherten sein, doch wer bereits im Kontakt mit einem Versicherungsmakler ist, kann auch diesen um Hilfe bitten. Die von den Versicherten so geschätzte Eigenverantwortung in Versicherungsfragen kann in solchen Fällen nicht angebracht sein, deshalb lohnt es sich, einen Fachmann um Hilfe zu bitten.