Neue Provisionsregelung in der PKV ab April 2012 Hohe Provisionen und kontinuierliche Wechselempfehlung waren die wesentlichen Gründe und Vorwürfe dafür, dass angeblich selbst erfahrene und seriöse Versicherungsvermittler und Makler in den letzten Monaten in die Kritik gerieten. So war von enormen Provisionszahlungen der privaten Gesellschaften an die Versicherungsvermittler die Rede, ebenso wurde der Vorwurf laut, dass die Vermittler bei einer Beitragserhöhung der Gesellschaft sofort einen Wechsel der Gesellschaft vorschlagen.
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[Adsenseresp]In den Medien wurden diese Themen mit Provisionsexzesse beschrieben und Versicherungsmakler als geldgierige Branchenteilnehmer wiederholt dargestellt. Allerdings dürfte es sich hierbei jedoch in erster Linie um einige wenige schwarze Schafe handeln und nicht eine ganze Berufsgruppe, wie es nun den Anschein hatte. Gerade bezüglich der Höhe der Provisionen, sind die genannten Ausschüttungen vermutlich eher die Ausnahme als die Regel.
Zu den Hintergründen
Der Hintergrund liegt auf der Hand: An jedem neuen Abschluss für die private Krankenversicherung verdienen die Makler, und schließlich ist diese Provision häufig die hauptsächliche Einnahmequelle. Nun hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben: Ab Anfang April wird die maximale Provisionszahlung für die Vermittlung einer PKV gedeckelt. Daneben soll die Stornohaftungszeit der Vermittler für eine abgeschlossene private Krankenversicherung drastisch verlängert werden. So soll die maximale Provision zukünftig bei neun Monatsbeiträgen liegen, während bisher von Zahlungen von bis zu 18 Beiträgen die Rede war. Allerdings wurde in der Kritik hinsichtlich der Höhe der Beiträge wiederholt die 18 Beiträge genannt. Branchenteilnehmer dürften solche Provisionen eher selten erhalten haben.
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PKV Stornohaftungszeit steigt
Die Stornohaftungszeit wird von einem Jahr voraussichtlich auf 60 Monate angehoben. Sollte dies tatsächlich passieren, bleibt abzuwarten, ob erfahrene Makler dann noch eine umfassende PKV-Beratung mit samt Preisvergleich anbieten werden. Kündigt der Versicherte innerhalb dieser 60 Monate den Vertrag, muss die gezahlte Provision an die Gesellschaft erstattet werden. Damit könnte allerdings die PKV-Sparte für Versicherungsmakler weniger attraktiv werden, sie kann vielmehr zu einer echten wirtschaftlichen Gefahr werden, wenn der Kunde innerhalb der Stornohaftungszeit kündigt.
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Letztendlich könnte dies bedeuten, dass der Aufwand für Beratungen sich nicht mehr ausreichend auszahlt. Die Konsequenz hieraus kann sogar nachhaltige Folgen haben, welche auch den Interessenten für eine Private Krankenversicherung teuer zu stehen kommen kann. Während Versicherungsmakler für die private Krankenversicherung heute die Beratung mit samt Berechnungen und PKV Vergleich kostenlos und unverbindlich anbieten, könnte dies sich ändern. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Provisionen durch die Gesellschaften erstattet werden müssen steigt mit einer längeren Stornohaftung auch an. Wie es bei einigen Reisebüros vor einigen Jahren zu beobachten war, könnte es nun auch in der PKV zugehen. Nämlich das die Beratung zur Krankenvollversicherung kostenpflichtig wird. Damit würde der Markt sogleich intransparenter für jeden Einzelnen, da nun mehrere Vergleiche kostspielig werden könnten.