Private Krankenversicherung Kostenübernahme Information


Die Private Krankenversicherung muss die Kriterien für Kostenübernahme offen legen und dementsprechend informieren. Die privaten Krankenversicherer gelten als relativ kulant, was die Übernahme von Krankheits- und Behandlungskosten betrifft. Gerade im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen übernehmen sie deutlich höhere Leistungen und kommen für weitergehende und hochwertige Behandlungen auf, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Ein PKV Tarifvergleich zeigt übersichtlich, welche Leistungen zu welchem Beitrag in der privaten Krankenversicherung möglich sind.

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Doch jetzt hat ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenzeichen 1U 78/11) festgelegt, dass die Versicherer ihre Kriterien der Kostenübernahme eindeutig offen legen müssen. Für Versicherte bedeutet das, dass die Kriterien für die Übernahme von Krankheitskosten zukünftig besser nachzuvollziehen sein werden.

Inhalt der Klage
Konkret ging es in Klage um die Maßnahmen zu einer künstlichen Befruchtung. Die Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt, dass vor dem Beginn der Behandlung eine Zusage des Versicherers eingeholt werden müsse. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthielten aber keinen Hinweis, wie die Krankenversicherung die Kostenübernahme prüft.

Tipps der Redaktion:

Position von Versicherten wird verbessert
Das Urteil des Oberlandesgerichts stärkt die Position der Versicherten deutlich: Private Krankenkassen können nicht nach Belieben bestimmen, welche Kosten sie übernehmen wollen oder nicht. Vielmehr muss dem Versicherten nachvollziehbar dargelegt werden, welche Kriterien zur Prüfung der Kostenübernahme zur Anwendung kommen. Das dürfte die Rechte der Versicherten zukünftig bedeutend stärken. Immer wieder hört man von Fällen, bei denen die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen möchte. So war auch erstmal gar nicht eindeutig geklärt, ob die Kosten für die Entfernung der schädlichen Brustimplantate der Firma PIP, durch die Krankenkassen übernommen werden (Wir berichteten). Aber auch bei zahlreichen anderen alternativen Behandlungsmethoden kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Versicherten und den Krankenversicherungen. So kann es auch passieren, dass ein Versicherer eine Akupunktur-Behandlung nicht als medizinisch notwendig erachtet und daher die Kosten nicht übernimmt.

Wer sich privat versichern möchte und beispielsweise nicht auf alternative Behandlungsmethoden verzichten möchte, sollte bei der Wahl eines Tarifes bereits auf die Kostenübernahme achten. Eine gute Recherchemöglichkeit hierfür ist die Nutzung von einem PKV Online Rechner im Internet. Dieser zeigt im Ergebnis die Höhe der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung und die entsprechenden Leistungen.

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