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Große Koalition im Jahr der Bundestagswahl mit Neuerungen in der privaten Krankenversicherung – Diese Änderungen stehen an:
Im Augenblick bekommen selbständige Frauen im Mutterschutz kein Krankengeld von ihrem privaten Krankenversicherer. Die Große Koalition setzt hier an und will einige Neuerungen einführen, wie verschiedene Medien derzeit berichten. Unter anderem will man die PKV-Versicherer verpflichten, während der Phase des Mutterschutzes Krankengeld zu zahlen. Sie erstreckt von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Greifen soll der Anspruch auf Krankengeld, wenn die Selbständige im Mutterschutz nicht berufstätig ist.
Für selbständige GKV-Versicherte sind ebenfalls Neuerungen geplant. Bisher wurde der Versicherungsbeitrag nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid festgelegt. Es wurde aber nicht berücksichtigt, welche Einnahmen im Folgejahr erwartet werden. Deshalb gilt die Berechnung in Zukunft nur vorläufig. Versicherte würden somit Beiträge erstattet bekommen, wenn sich nach Ablauf des Folgejahres herausstellt, dass sie ein geringeres Einkommen erzielt haben, als ursprünglich angenommen wurde.
Interessant sind die geplanten Änderungen für Selbständige in der GKV und in der PKV auf jeden Fall. Vor allem der Zeitpunkt der Gesundheitsreform ist bedeutend. Folgt man der Einschätzung in den Medien, sieht es so aus, als wolle man kurz vor der Bundestagswahl noch einige Neuerungen auf den Weg bringen, für die bisher kein Raum war. Sowohl die Zahlung von Krankengeld für selbständige Mütter als auch die vorläufige Berechnung des GKV-Versicherungsbeitrags sind Änderungen, die Selbständigen zum Vorteil gereichen. Möglicherweise möchte man mit diesen Themen Wahlkampf betreiben und diese Klientel für sich einnehmen.