Der Polizist findet sich aufgrund seiner Tätigkeit häufig in gefährlichen Situationen wieder. Diesem Risiko tritt der Dienstherr mit den Zuschüssen zu den Gesundheitskosten entgegen. Zudem genießen Polizisten in vielen Bundesländern die freie Heilfürsorge. Dabei ist das Thema umfangreich und häufig so komplex, dass es unübersichtlich wirkt.
Im Folgenden soll auf einige Informationen eingegangen werden. Eine gezielte Beratung, welche ebenso die vielen Sonderregelungen einschließt, ersetzt dieses jedoch nicht.
Informatives zur gesundheitlichen Absicherung von Polizisten
Nicht nur für Bundesbürger, sondern ebenfalls für Polizisten gilt gesetzlich eine Verpflichtung zur Absicherung der Gesundheit. Während Versicherungsnehmer entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem der privaten Krankenversicherer Versicherungsnehmer werden, trifft bei Polizisten je nach Bundesland eine von zwei möglichen Varianten zu:
Variante 1:
Der Polizist erhält vom Staat freie Heilfürsorge zu 100 %. Diese entspricht grob den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Variante 2:
Der Polizist erhält Beihilfe von 50 %.
Die restlichen 50 % müssen über eine sogenannte Restkostenversicherung gedeckt werden. Hierfür bietet sich die private Krankenversicherung als auch die GKV an.
Allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall teurer, da es bei dieser keine „Restkostenversicherung“ gibt. Der Polizist muss folglich den vollen Satz bezahlen, der maximal mit 800 Euro im Monat zu veranschlagen ist.
Wichtig:
Nicht nur für Polizisten in der Ausbildung, sondern ebenso für all jene, die über eine freie Heilfürsorge verfügen, bietet sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung an.
Diese fixiert das Eintrittsalter sowie den aktuellen gesundheitlichen Zustand, sodass bei einem später nötigen privaten Restkostentarif, etwa bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.
Des Weiteren spielt in Bezug auf die gesundheitliche Absicherung ebenfalls die Dienstunfähigkeitsversicherung eine große Rolle.
Vergleichen Sie die Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizisten hier, um jederzeit gut abgesichert zu sein.
Die zwei genannten Varianten der Absicherung der Gesundheitskosten für Polizisten unterscheiden sich dabei recht umfangreich. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte genannt:
Heilfürsorge:
Hier werden 100 % der Krankheitskosten durch den Dienstherrn übernommen. Hintergrund ist die Tätigkeit des Polizisten, welche als gefährlich eingestuft wird. Gewährt wird die Kostenübernahme für die Dauer des aktiven Dienstes. Angehörige haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Diese können unter Umständen jedoch im Rahmen der Beihilfe krankenversichert werden.
Beihilfe:
Die Krankheitskosten werden in der Beihilfe im Regelfall mit 50 % übernommen. Die „fehlenden“ 50 % müssen über eine Restkostenversicherung, üblicherweise über den privaten Krankenversicherungsträger, versichert werden. Der Beihilfeanteil steigt im Ruhestand auf 70 %, sodass der Anteil über die PKV reduziert werden kann.
Häufig haben Kinder sowie Ehepartner, sofern diese weniger verdienen, ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe.
Über Heilfürsorge als auch die Beihilfe sollte jedoch eine fachliche Beratung durch einen Experten erfolgen. Denn das Thema ist komplex und es gilt eine Vielzahl von wichtigen Punkten zu berücksichtigen.
Bei den Kosten für die private Krankenversicherung für Polizisten spielen das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Als Polizistenanwärter finden sich Tarife, die nicht viel mehr als 60 Euro im Monat kosten. Ist ein Polizist verbeamtet, steigen die Beiträge auf 200 bis 300 Euro pro Monat. Die tatsächliche monatliche Prämie ist jedoch zusätzlich von den gewählten Leistungen abhängig. Je besser diese sind, desto kostenintensiver ist letztendlich die gesundheitliche Absicherung.