Private Krankenversicherung besser zukünftig bei den Versichertenrechten

Zukünftig mehr Rechte für privat Versicherte in der PKV? – Privatpatienten gelten als Versicherte der ersten Klasse: Top-Leistungen zu günstigen Beiträgen, bevorzugte Betreuung bei vielen Ärzten und Kliniken und eine hochwertigere Behandlung im Krankheitsfall sind die üblichen Vorteile, die mit einer Krankenvollversicherung in Verbindung gebracht werden. Und tatsächlich kann all das die private Krankenversicherung bieten. Dennoch muss das nicht auf jeden zutreffen, denn die privaten Krankenkassen sind sehr individuell in ihrer Gestaltung.

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[Adsenseresp]Gesetzesänderungen soll Rechte der Versicherten in der PKV verbessern
1. Informationspflicht seitens der PKV Anbieter
Nun sollen die Rechte von Privatpatienten noch einmal deutlich verstärkt werden – zumindest, wenn es nach einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht. Zukünftig soll der Versicherer verpflichtet werden, dem Versicherten gegenüber innerhalb von 14 Tagen eindeutig Stellung zu beziehen, ob eine Behandlung übernommen wird. Das soll mindestens bei Behandlungskosten von über 3.000 Euro gelten. Wird ein Heil- und Kostenplan vorgelegt, soll die Zusage außerdem verbindlich sein. Damit wird den Versicherten bezüglich der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse die Ungewissheit genommen und somit die Unsicherheit der Patienten in diesem Bereich beseitigt.

2. Verlängerung der PKV Kündigungsfrist
Auch sollen Versicherte bis zu zwei Monate Zeit haben, den bestehenden Vertrag nach einer Beitragserhöhung aufzulösen. Gerade dieses Thema ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen. So sind insbesondere Beitragserhöhungen regelmäßiger Anstoß für ein Wechsel der privaten Krankenversicherung. Wenn der Beitrag für die Private Krankenversicherung angehoben wird, kommt ein Sonderkündigungsrecht zur Geltung. Die Verlängerung der Zeit für die Vertragsauflösung, würde den Versicherten sogleich mehr Zeit zur Verfügung stellen einen neuen Tarif zu finden. Neben einen neuen Tarif beim bisherigen PKV Anbieter, kommt auch ein Gesellschaftswechsel in Frage. Wobei es stets ratsam ist sich zunächst bei der eigenen Gesellschaft nach einen adäquaten Tarif umzusehen. Allein schon aufgrund von potentiell vorhandenen Altersrückstellungen, welche unter Umständen nicht mitgenommen werden können. So es hier keine akzeptablen Alternativen gibt, ist der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse denkbar. Um nicht finanziell benachteiligt zu sein bei einen solchen PKV Anbieterwechsel, sollte zunächst ein Vergleich erfolgen. PKV Vergleichstools gibt es heute zahlreich im Internet.

Tipps der Redaktion:

Hintergrund zu den Änderungen der Rechte für Versicherte

Der neuerliche Gesetzesentwurf von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht auf mehrere tragische Vorfälle zurück, bei dem sich ein Versicherer mit der Stellungnahme zu lange Zeit ließ. Die Versicherten hatten gravierende gesundheitliche Schäden davongetragen, in einem Fall war sogar von irreparablen Folgeschäden die Rede, weil eine Behandlung aufgrund der fehlenden Zusage der Versicherung nicht rechtzeitig begonnen werden konnte. So kann tatsächlich die Ungewissheit zur Kostenübernahme durch die eigene Krankenversicherung gravierenden Auswirkungen zur Folge haben. Daneben dürften die Verbesserungen für die private Krankenversicherung auch die Akzeptanz der PKV erhöhen. Denn diese war in der Vergangenheit immer wieder heftiger Kritik ausgesetzt.

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