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Die DKV gab jetzt bekannt, dass viele Mitglieder in der privaten Krankenversicherung bis zu 130 Euro pro Monat mehr zahlen müssen.
Versicherte der zweitgrößten privaten Krankenversicherung in Deutschland müssen sich auf gravierende Erhöhungen ihrer Versicherungsbeiträge einstellen: Die DKV gab jetzt bekannt, dass viele Mitglieder bis zu 130 Euro pro Monat mehr zahlen müssen. Das geht aus einem Zeitungsbericht des Berliner Tagesspiegel hervor, nach dem mehrere 100.000 Versicherte mit hohen Prämiensteigerungen rechnen müssen. Angeblich bestand die Gefahr, dass die Beiträge noch deutlicher steigen könnten. Das wurde wohl nur dadurch verhindert, dass bereits gebildete Rückstellungen des Unternehmens zur Erhaltung der Beiträge herangezogen wurden.
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Der durchschnittliche Preisanstieg beträgt über alle Tarife knapp acht Prozent, bestätigt eine Sprecherin der DKV gegenüber dem Tagesspiegel. Betroffen sind vor allem Versicherte der Ergo, bei ihnen müssen knapp 60 Prozent der 880.000 Versicherten damit rechnen, zukünftig höhere Beiträge für die private Krankenversicherung zu zahlen. Der Anstieg sei für jeden Versicherten auf eine Summe von 129,90 Euro begrenzt worden. Die Grenze wurde für Kunden über 65 Jahren sogar auf 79,90 Euro reduziert. Mit einer Summe von 439 Millionen Euro aus gebildeten Rückstellungen hätte man verhindert, dass weitere Beitragsanhebungen nötig sind.
Offenbar bestätigt die DKV das Vorgehen also gegenüber der Presse. Doch diese Offenheit und Transparenz hilft den Versicherten nicht weiter, wenn sie sich mit immensen Beitragssteigerungen konfrontiert sehen. Aus dem Pressebericht ging zunächst nicht hervor, zu welchem Zeitpunkt die höheren Beiträge zu zahlen sind. Allerdings dürfen die Betroffenen davon ausgehen, dass sie frühzeitig Nachricht von ihrer Gesellschaft erhalten, sofern eine Anhebung der Beiträge in Kürze ansteht.
Sollte die DKV mit höheren Beiträgen aufwarten, muss sie gleichzeitig alternative Tarife vorschlagen, in die der Versicherte wechseln könnte, um seine Kosten zu reduzieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Sollte die DKV dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Versicherte das Angebot einfordern. Bleiben die Leistungen des neuen Tarifs vergleichbar, ist auch keine Gesundheitsprüfung erforderlich.