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AXA-Beitragserhöhung vom Amtsgericht Potsdam für unwirksam erklärt – Der Versicherte hatte bei der AXA den Tarif Vision 1-4500 und TV442 abgeschlossen.
Das Amtsgericht Potsdam hat eine Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung der AXA für unwirksam erklärt. Der Versicherte musste 2012 und 2013 deutliche Anhebungen seiner Versicherungsprämien akzeptieren. Der unabhängige Treuhänder hatte diese freigegeben. Allerdings stellte sich heraus, dass der Treuhänder nicht unabhängig war. Dadurch wurde die Beitragserhöhung im Nachhinein unwirksam, wie das Amtsgericht Potsdam jetzt befand. Das Urteil entbehrt nicht einer gewissen Brisanz.
Der Versicherte hatte bei der AXA den Tarif Vision 1-4500 und TV442 abgeschlossen. In den Jahren 2012 und 2013 nahm die AXA Anhebungen der Beiträge vor, dieser Erhöhung hat ein Treuhänder zugestimmt. Dieser wurde von der AXA 15 Jahre lang für seine Tätigkeit als Treuhänder bezahlt. Die Erhöhung für den Tarif Vision 1-4500 betrug pro Monat 23,03 Euro, im Tarif TV 42 fielen zum Januar 2012 3,91 Euro an, zum Januar 2013 nochmals 1,51 Euro.
Der Versicherte hielt die Erhöhung für wirksam und zahlte. Erst eine Beratung bei einem Anwalt im Jahr 2015 führte zu der Einschätzung, dass die Anpassung nicht gerechtfertigt sei. Begründet wurde dies damit, dass der Treuhänder nicht nach Paragraph 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes unabhängig tätig sei. Durch die Bezahlung durch die AXA über 15 Jahre sei das Kriterium der Neutralität nicht erfüllt. Vielmehr müsse man davon ausgehen, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Treuhänders von dem Versicherer bestehe. Aufgrund der Unwirksamkeit habe der Versicherte über 1.070 Euro zu viel Prämie gezahlt.
Das Amtsgericht Potsdam folgte der Einschätzung des Klägers (Az. 29 C 122/16). Die AXA ist nun verpflichtet, den überzahlten Betrag einschließlich der Zinsen zurückzuzahlen, da die ordnungsgemäße Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders nicht vorliege. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen sich aus diesem Einzelfallurteil für die große Masse an Beitragsanhebungen des Versicherers in der Vergangenheit ergeben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und weitere Versicherte diesem Beispiel folgen, könnten daraus erhebliche Rückzahlungen an die Versicherten folgen.