Das Primärarztprinzip kann ein vernünftiger Weg sein, einen Tarif mit guter Leistung zu günstigen Preisen zu erhalten. Andererseits kann es gerade für Selbständige umständlich sein, wenn zuerst der Weg zum allgemeinen oder Hausarzt gefordert wird, bevor ein Facharzt konsultiert werden darf.
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Regelungen und Bedingungen
Das Primärarztprinzip sieht vor, dass die Krankenkasse zunächst nur Behandlungskosten von allgemeinen Ärzten, von Augenärzten, Kinderärzten und Frauenärzten in voller Höhe übernimmt. Schaltet man dagegen sofort einen Facharzt ein und umgeht damit die Überweisung der Primärärzte, werden die Kostenerstattungen üblicherweise etwas gekürzt.
Gerade für Selbständige kann das Primärarztprinzip deshalb zeitaufwändig und umständlich sein, wenn sie sofort einen Facharzt aufsuchen und trotzdem die vollen Kosten erstattet haben möchten.
Allerdings kann ein hochwertiger Primärarzttarif auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus vorsehen und weitere hohe Kostenerstattungen zu vernünftigen PKV Preisen bieten. Dann ist ein entsprechender Tarif durchaus interessant und kann trotz der fehlenden Flexibilität in die engere Auswahl kommen.
- Lexikon: Facharztprinzip
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