PKV Unisex bringt Veränderungen für Versicherungsvertragsgesetzes VVG

Versicherte der privaten Krankenversicherung, die eine Beitragserhöhungen ihres Versicherers erhalten, haben nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, den Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif zu verlangen. Sieht der Tarif höherwertige Leistungen als der bisherige Tarif vor, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung fordern. Alternativ wird ein Leistungsausschluss für die höheren Leistungen vereinbart. Der Versicherer ist verpflichtet, auf diese Wechselmöglichkeit aufmerksam zu machen, wenn er über die Beitragserhöhung informiert.

[Adsenseresp]Im Zuge der Unisex-Einführung ist nun eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVGs) zu erwarten. Versicherte, die aus einem bestehenden Versicherungsverhältnis in einen Unisex-Tarif wechseln, können nicht in die Bisex-Tarifwelt zurückkehren. Ist man also erst einmal in einem Unisex-Tarif versichert, ist nur der Wechsel in einen anderen Unisex-Tarif möglich. Deshalb ist zukünftig vor jedem Tarifwechsel sorgfältig zu prüfen, ob der Versicherte in einen Bestandstarif oder in einen neuen Tarif wechseln möchte, der nach Unisex-Maßgaben kalkuliert ist.

Unabhängige und kostenlose Maklerberatung nutzen

Einmal mehr ist eine unabhängige und qualifizierte Beratung bei einem angestrebten Wechsel der privaten Krankenversicherung deshalb unabdingbar. Nur ein versierter Versicherungsmakler kann die Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels beleuchten, der niemals ausschließlich aus finanziellen Aspekten motiviert sein sollte.

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