Privatversicherte mit einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten werden temporär im Notlagentarif versichert.
Kostenlose Beratung für die private Krankenversicherung anfordern >>
Im August 2013 haben die privaten Krankenversicherungen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Notlagentarif eingeführt. Privatversicherte mit einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten sind seitdem im Notlagentarif versichert. Ihr originärer Versicherungsvertrag ruht, bis die Beitragsrückstände zuzüglich Säumniszuschlägen und den dazugehörigen Beitreibungskosten restlos getilgt, also bezahlt sind. Bis dahin besteht im Notlagentarif ein marginaler Versicherungsschutz für Akut- sowie für Schmerzfälle. Der Gesetzgeber und die privaten Krankenversicherungen sind bisher davon ausgegangen, dass mit dem einmaligen Erlass der Beitragsrückstände den Privatversicherten finanziell geholfen sei.
Jetzt, reichlich ein Jahr später, zeigt sich, dass das zwar stimmt, aber das Problem als solches nicht beseitigt ist. Denn die eigentliche Schwierigkeit sind die jährlich steigenden Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung, bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen aus der Altersrente gegenüber dem bisherigen Erwerbseinkommen. Hinzu kommt die tarifbezogene Eigenbeteiligung, die ebenfalls, also noch zusätzlich, im Jahresrhythmus erhöht wird. Einige Privatversicherte können dauerhaft diese Beiträge nicht bezahlen. Die sind zwar auf den vergleichbaren Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt, gelten in der PKV jedoch für jede einzelne Person.
Einige PKV-Versicherte könnten aus dieser Not eine Tugend machen. Dabei könnten sie ihre Beitrags- und Beitreibungsschulden nur teilweise tilgen. Damit bleiben sie bei einem monatlichen Beitrag unter hundert Euro im Notlagentarif versichert. Sie sparen Monat für Monat mehrere hundert Euro an Versicherungsbeitrag, und ergänzend dazu das regelmäßig wiederkehrende Ansparen des Eigenanteils. Versicherte in dieser Situation sprechen unter Umständen individuell mit ihrem Hausarzt oder mit dem Krankenhaus ab, zu welchem Gebührensatz sie behandelt werden möchten. Im Akut- oder im Schmerzfall zahlt die private Krankenversicherung den Sockelbetrag nach dem Notlagentarif, und der darüber hinausgehende Betrag, oder die gesamte Arztrechnung wird privat bezahlt. Wenn der Beitragsrückstand doch einmal bezahlt wird, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, dann werden die Folgebeiträge erneut nicht bezahlt. Die PKV muss den Privatversicherten in den Notlagentarif einstufen, sodass erneut der niedrigere Beitrag fällig wird.
Dieses Modell scheint aktuell bekannter zu werden. Die privaten Krankenversicherungen stellen vermehrt fest, dass sie zwar Beitragsrückstände erlassen haben, bei den laufenden Beitragszahlungen allerdings deutliche Einnahmerückgänge verzeichnen. Diese Situation könnte sich auch langfristig nicht bessern, sondern aus PKV-Sicht eher noch verschlechtern.
Wesentlichen Anteil an steigenden Beiträgen hat der Notlagentarif. Solange es immer noch Menschen gibt, die sich aus dem Kollektiv der Versicherten durch Nichtzahlung verabschieden (und niemand soll glauben, dass diese Subjekte den Notlagentarif bezahlen) entstehen für die ehrlichen Versicherten Lasten in Millionenhöhe, welche Sie zusätzlich zu ihren Beiträgen aufbringen müssen. Tatsächlich ist der Notlagentarif also nicht geeignet diesem Phänomen zu begegnen.
Der Gesetzgeber ist gefordert. Wenn Krankenversicherung ein so wichtiges Gut ist, müssen auch Instrumente geschaffen werden, die es den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern ermöglicht vor allen anderen Gläubigern an Ihr Geld zu kommen. Auch dürfen Forderungen zur Krankenversicherung niemals im Rahmen einer Privatinsolvenz untergehen, schließlich ist Krankenversicherung nicht nur Privatsache sondern auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.