PKV muss Protonentherapie bezahlen

Mit einem sehr interessanten Urteil konnte das Landgericht Berlin vor wenigen Tagen aufwarten: Danach muss ein privater Krankenversicherer für die Kosten einer Protonentherapie aufkommen, wenn ein Patient an Prostatakrebs erkrankt ist. Die Behandlung darf auch im Ausland stattfinden.

Starten sie hier Ihren kostenlosen PKV-Vergleich >>

Urteil gegen HUK-Coburg – Versicherer soll Therapiekosten zahlen

Beklagt worden war die HUK-Coburg Krankenversicherung, sie wurde nun verurteilt, die Kosten der Therapie im Medical Center an der Universität Loma Linda in Kalifornien zu zahlen. Die medizinische Notwendigkeit der Therapie zur Behandlung des lokal begrenzten Karzinoms wurde dabei von einem Gutachter bestätigt, zwischenzeitlich kann die Behandlung sogar in Deutschland stattfinden.

Tipps der Redaktion:

Begründung des Urteils

Begründet wurde das Urteil damit, dass die medizinische Indikation der Behandlung zu bestätigen ist, wenn sie nach medizinischen Aspekten eine vertretbare Alternative ist – auch, wenn kostengünstigere Methoden zur Verfügung stehen. Gerade diese medizinische Vertretbarkeit wurde von dem Gutachter im Zusammenhang mit einem zu behandelnden Prostatakarzinom bestätigt.

Insbesondere schont die Protonenbestrahlung das gesunde Gewebe, gibt aber gleichzeitig eine maximale Dosierung auf das zu zerstörende Krebsgewebe ab. Die Wirksamkeit der Therapie sei dann auch eindeutig belegt und in vielen Ländern bereits gängige Praxis.

Das Landgericht Berlin hatte aus diesen Ausführungen den Schluss gezogen, dass die Protonenbestrahlung durchaus geeignet sei, die Krebserkrankung zu therapieren, selbst wenn es andere und etablierte Methoden gäbe. Einige private Krankenversicherer haben die Vorteile der Protonentherapie deshalb bereits anerkannt.

Nach oben scrollen