Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Laserbehandlung bei Haarwuchs. Wie sieht es bei den privaten Versicherern aus? – Übermäßiger Haarwuchs ist für Frauen ein lästiges kosmetisches Problem, es ist allerdings kein Fall für die Krankenkassen, beschied nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Danach haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Laserbehandlung, könnten die Haare doch auch mit einer Nadelepilation entfernt werden.
Die interessante Frage dürfte an dieser Stelle sein, wie ein privater Krankenversicherer entscheiden würde. Ein vergleichbares Urteil liegt derzeit in der Rechtsprechung noch nicht vor, ein Blick auf die Tarifwelt zeigt aber, dass auch für privat Versicherte hier mit Problemen zu rechnen sein sollte. Allenfalls ein teurer Tarif mit sehr großzügiger Kostenerstattung könnte die Laserbehandlung zulassen, von kostengünstigen Einsteigertarifen dürfte das nicht zu erwarten sein.
[KV Vergleich]
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